404305362
Halterauskunft beantragen
D115 spezifische Werte
99001011113000
99001011113000
Leistung wird erbracht für:
- alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden
- Kontaktinformationen siehe unten
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Rhein-Erft-Kreis berechtigten Personen Auskünfte zu Fahrzeughaltern oder den Fahrzeugstatus geben.
Gebühren
- 5,10 €
Unterlagen
Schriftlicher Antrag mit Angabe des Grundes
Besonderheiten
Anträge auf Halterauskunft können aus datenschutzrechtlichen Vorgaben nur bearbeitet werden, wenn
- die Anfrage schriftlich
- von einer berechtigten Person (z.B. Versicherungen, Anwälte) gestellt wird
- und ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Rechtliche Grundlagen
- Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
FAQs /häufig gestellte Fragen
Darf die Zulassungsbehörde bei privatem Interesse Halterauskünfte erteilen?
Nein, nur berechtigten Person unter Angabe eines besonderen Grundes.Organisationseinheit
-
Straßenverkehrsamt, 36/3
Willy-Brandt-Platz 150126 Bergheim
Kraftfahrzeugzulassungen in Bergheim
- Telefon: 02271/83-0
- Telefax: 02271/83-2314 oder 3710
Servicezeiten
- Montag bis Mittwoch, Freitag
07.30 Uhr bis 12.30 Uhr - Donnerstag
09.00 Uhr bis 12.30 Uhr
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr - Samstag
(Zulassungsstelle Bergheim, nur für Privatkunden)
08.00 Uhr bis 11.00 Uhr
- Montag bis Mittwoch, Freitag
-
Straßenverkehrsamt, 36/3
Friedrich-Ebert-Str. 1150354 Hürth
Kraftfahrzeugzulassungen in Hürth
- Telefon: 02271/83-0
- Telefax: 02271/83-2314 oder 3710
Servicezeiten
- Montag bis Mittwoch, Freitag
07.30 Uhr bis 12.30 Uhr - Donnerstag
09.00 Uhr bis 12.30 Uhr
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
- Montag bis Mittwoch, Freitag
Synonyme
Auskunft aus dem Fahrzeugregister, Fahrzeug abgemeldet?, Technische Daten abfragen, Name Fahrzeughalter,, Halterauskunft, Name, Unfall, Versicherung, Haftpflicht
zuletzt geändert: 08.11.2010 09:11 Uhr
