cck - Gurtpflichtbefreiung


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Gurtpflichtbefreiung

Leistung wird erbracht für:

Bei bestimmten körperlichen Beeinträchtigungen kann eine Ausnahmegenehmigung zum Anlegen von Sicherheitsgurten gewährt werden.

Gebühren

  • kostenfrei mit Schwerbehindertenausweis
  • 31,- Euro ohne Schwerbehindertenausweis

Unterlagen

  • Schwerbehindertenausweis (kann auch ohne beantragt werden)
  • Attest des Arztes

Besonderheiten

Vorlage eines aktuellen ärztlichen Attestes aus dem hervorgeht, dass eine Befreiung gegeben sein muss.

Durchschn. Bearbeitungszeit/Fristen

Sofortige Ausstellung für 1 Jahr nur für Bedburger und Elsdorfer Bürgerinnen und Bürger.

FAQs /häufig gestellte Fragen

Im Rahmen der Kommunalisierung gehen alle in diesem Kontext stehenden Aufgaben zum 01.01.2011 auf die kreisangehörigen Kommunen über. Bitte wenden Sie sich daher an Ihre örtliche Stadtverwaltung !!

Organisationseinheit

  • Ordnungsamt, 32/1
    Aufgaben/Beschreibung einblenden
    Willy-Brandt-Platz 1
    50126 Bergheim

    Servicestelle

    • Telefon: 02271/83-1256 oder -1258
    • Telefax: 02271/83-1252
    • Servicezeiten

      • Montag-Mittwoch
        08.00 Uhr - 16.00 Uhr
      • Donnerstag
        08.00 Uhr - 18.00 Uhr
      • Freitag
        08.00 Uhr - 12.30 Uhr
      • Samstag
        08.00 Uhr - 11.00 Uhr
zuletzt geändert: 31.01.2012 09:01 Uhr