6064053620000016, 6063053620000004
Gurtpflichtbefreiung
D115 spezifische Werte
Bei bestimmten körperlichen Beeinträchtigungen kann eine Ausnahmegenehmigung zum Anlegen von Sicherheitsgurten gewährt werden.
Gebühren
- kostenfrei mit Schwerbehindertenausweis
- 31,- Euro ohne Schwerbehindertenausweis
Unterlagen
- Schwerbehindertenausweis (kann auch ohne beantragt werden)
- Attest des Arztes
Besonderheiten
Vorlage eines aktuellen ärztlichen Attestes aus dem hervorgeht, dass eine Befreiung gegeben sein muss.
Durchschn. Bearbeitungszeit/Fristen
Sofortige Ausstellung für 1 Jahr nur für Bedburger und Elsdorfer Bürgerinnen und Bürger.
FAQs /häufig gestellte Fragen
Im Rahmen der Kommunalisierung gehen alle in diesem Kontext stehenden Aufgaben zum 01.01.2011 auf die kreisangehörigen Kommunen über. Bitte wenden Sie sich daher an Ihre örtliche Stadtverwaltung !!
Organisationseinheit
-
Ordnungsamt, 32/1
Willy-Brandt-Platz 150126 Bergheim
Servicestelle
- Telefon: 02271/83-1256 oder -1258
- Telefax: 02271/83-1252
Servicezeiten
-
Montag-Mittwoch
08.00 Uhr - 16.00 Uhr - Donnerstag
08.00 Uhr - 18.00 Uhr - Freitag
08.00 Uhr - 12.30 Uhr - Samstag
08.00 Uhr - 11.00 Uhr
-
Montag-Mittwoch
Synonyme
Ausnahmgenehmigung Gurtpflicht, Gurt, Befreiung, Gurtpflicht
zuletzt geändert: 31.01.2012 09:01 Uhr
