Grüne Kennzeichen
D115 spezifische Werte
Leistung wird erbracht für:
- Kontaktinformationen siehe unten
Von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge führen Kennzeichen mit grüner Schrift und grünem Rand auf weißem Untergrund.
Einige Fahrzeuggruppen (z.B. selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Anhänger für Sportzwecke) bekommen kraft Gesetz/Verordnung grüne Kennzeichen.
Andere (z.B. Land und/oder Forstwirtschaft, Kombiverkehr) erhalten auf Antrag ein grünes Kennzeichen.
Gebühren
Unterlagen
Die mitzubringenden Unterlagen entsprechen denen für eine Zulassung, Umschreibung und so weiter, können aber im Einzelfall - vor allem wegen der angestrebten Steuerbefreiung - um weitere Nachweise zu ergänzen sein, zum Beispiel Nachweis über anerkannte land- oder forstwirtschaftliche Flächen durch das Finanzamt.
Durchschn. Bearbeitungszeit/Fristen
Rechtliche Grundlagen
FAQs /häufig gestellte Fragen
Wer trifft die Entscheidung zur Steuerbefreiung?
Die Entscheidung über die Steuerbefreiung fällt das jeweils zuständige Finanzamt.
Organisationseinheit
-
Straßenverkehrsamt, 36/3
Willy-Brandt-Platz 150126 Bergheim
Kraftfahrzeugzulassungen in Bergheim
- Telefon: 02271/83-0
- Telefax: 02271/83-2314 oder 3710
Servicezeiten
- Montag bis Mittwoch, Freitag
07.30 Uhr bis 12.30 Uhr - Donnerstag
09.00 Uhr bis 12.30 Uhr
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr - Samstag
(Zulassungsstelle Bergheim, nur für Privatkunden)
08.00 Uhr bis 11.00 Uhr
- Montag bis Mittwoch, Freitag
-
Straßenverkehrsamt, 36/3
Friedrich-Ebert-Str. 1150354 Hürth
Kraftfahrzeugzulassungen in Hürth
- Telefon: 02271/83-0
- Telefax: 02271/83-2314 oder 3710
Servicezeiten
- Montag bis Mittwoch, Freitag
07.30 Uhr bis 12.30 Uhr - Donnerstag
09.00 Uhr bis 12.30 Uhr
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
- Montag bis Mittwoch, Freitag
