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Geschützte Tiere melden

Leistung wird erbracht für:

  • Kontaktinformationen siehe unten

Die Bundesrepublik Deutschland schloss sich 1976 dem Washingtoner Artenschutzabkommen von 1973 an. Das Abkommen regelt den Handel mit bedrohten wild lebenden Tier- und Pflanzenarten.

Für das Veterinäramt des Rhein-Erft-Kreises bestehen hierbei Aufgaben bei der Durchführung der Bundesartenschutzverordnung, der Durchführung entsprechender Kontrollen und das Führen eines Melderegisters besonders geschützter Arten im Bezirk.

Artengeschützte Tiere, die gehalten oder gehandelt werden sollen, sind beim Kreisveterinäramt anzumelden. Dort werden sie in dem Melderegister geführt. Nachzuchten müssen ebenfalls vom Veterinäramt bestätigt werden, damit später der Halter ihre Legalität nachweisen kann.

Gebühren

Die Höhe der Verwaltungsgebühren ist einzelfallabhängig und wird per Gebührenbescheid festgesetzt.

Unterlagen

  • ein ausgefülltes Anmeldeformular und
  • Kopien der Herkunftsnachweise/Cites-Bescheinigungen der Tiere

Durchschn. Bearbeitungszeit/Fristen

Artengeschützte Tiere müssen unverzüglich angemeldet werden, d.h. innerhalb 1 Monats nach Inbesitznahme bei Fremdzugängen und innerhalb von 3 Monaten bei Eigenzuchten.

FAQs /häufig gestellte Fragen

Müssen artengeschützte Tiere zwingend angemeldet werden?

Ja, kommt der Halter bzw. Händler der Meldepflicht nicht nach, kann das Versäumnis als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Tiere, die unter den Artenschutz fallen und wofür ein Legalitätsnachweis nicht vorgelegt werden kann, sind einzuziehen.

Welche Tiere sind artengeschützt

Derzeit gibt es ca. 56.000 geschützte Tierarten. Eine genaue Auflistung aller geschützten Arten ist beim Bundesamtes für Naturschutz zu finden.

Ansprechpartner (persönliche) / Zuständigkeiten

  • Frau Reinders
    Tel.: 02271/83-4215
    Fax.: 02271/83-2340

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zuletzt geändert: 13.01.2011 14:01 Uhr