Geschützte Tiere melden
D115 spezifische Werte
Leistung wird erbracht für:
- Kontaktinformationen siehe unten
Die Bundesrepublik Deutschland schloss sich 1976 dem Washingtoner Artenschutzabkommen von 1973 an. Das Abkommen regelt den Handel mit bedrohten wild lebenden Tier- und Pflanzenarten.
Für das Veterinäramt des Rhein-Erft-Kreises bestehen hierbei Aufgaben bei der Durchführung der Bundesartenschutzverordnung, der Durchführung entsprechender Kontrollen und das Führen eines Melderegisters besonders geschützter Arten im Bezirk.
Artengeschützte Tiere, die gehalten oder gehandelt werden sollen, sind beim Kreisveterinäramt anzumelden. Dort werden sie in dem Melderegister geführt. Nachzuchten müssen ebenfalls vom Veterinäramt bestätigt werden, damit später der Halter ihre Legalität nachweisen kann.
Gebühren
Unterlagen
- ein ausgefülltes Anmeldeformular und
- Kopien der Herkunftsnachweise/Cites-Bescheinigungen der Tiere
Durchschn. Bearbeitungszeit/Fristen
FAQs /häufig gestellte Fragen
Müssen artengeschützte Tiere zwingend angemeldet werden?
Ja, kommt der Halter bzw. Händler der Meldepflicht nicht nach, kann das Versäumnis als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Tiere, die unter den Artenschutz fallen und wofür ein Legalitätsnachweis nicht vorgelegt werden kann, sind einzuziehen.
Welche Tiere sind artengeschützt
Derzeit gibt es ca. 56.000 geschützte Tierarten. Eine genaue Auflistung aller geschützten Arten ist beim Bundesamtes für Naturschutz zu finden.
Ansprechpartner (persönliche) / Zuständigkeiten
- Frau Reinders
Tel.: 02271/83-4215
Fax.: 02271/83-2340
Pressemitteilungen
- igel-ein-thema-fuer-jede-jahreszeit
Im Frühjahr rennen sie wieder - eigentlich in der Dämmerung und nachts, sowie im Morgengrauen - die Igel. - amphibien-nationale-artenschutzvorschriften-zum-schutz-von-besonders-und-streng-geschuetzten-tierarten
Im Frühjahr, insbesondere bei warmer und trockener Witterungslage im Mai und Juni, häufen sich Beschwerden von Bürgern, die sich durch das Quaken von Fröschen und Kröten im eigenen Tümpel oder in Nachbars Teich gestört fühlen.
Organisationseinheit
-
Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, 39/10
Willy-Brandt-Platz 150126 Bergheim
Verwaltung
- Telefon: 02271/83-3901
- Telefax: 02271/83-2340
Servicezeiten
- Montag bis Freitag
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr - Donnerstag
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr - und nach Vereinbarung
- Montag bis Freitag
Formulare und Broschüren
- Bestandsanzeige (Neuanmeldung)
für besonders geschützte Wirbeltiere gem. §7 Abs. 2 Bundesartenschutz- Verordnung
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Links
- Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
- Bundesartenschutzgesetz
- Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996
über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels - Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992
zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - Hymenoptera
- Hornissenschutz
