Gemeinschaftslizenz
D115 spezifische Werte
Leistung wird erbracht für:
- Kontaktinformationen siehe unten
Lizenz für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht.
Gewerblicher Güterkraftverkehr über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht ist erlaubnispflichtig. Die Lizenz wird jeweils für 5 Jahre erteilt. In jedem Fahrzeug, das eingesetzt wird, ist eine beglaubigte Abschrift mitzuführen.
Gebühren
- 120,00 € für die Erteilung der Gemeinschaftslizenz
- 40,00 € für die Ausstellung einer beglaubigten Abschrift
Der Antragsteller hat die Kosten für die Unbedenklichkeitsbescheinigungen, für das Führungszeugnis und den Auszug aus dem Gewerbezentralregister zu tragen.
Unterlagen
- Antragsvordruck
- Auszug aus dem Handelsregister und /oder Gewerbeanmeldung
- Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen:
- Finanzamt
- Stadtkasse des Betriebssitzes
- Krankenkasse
- Berufsgenossenschaft
- Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit (Eigenkapital)
- Nachweis der fachlichen Eignung
Besonderheiten
Der antragstellende Unternehmer hat Nachweise zu seiner persönlichen und finanziellen Zuverlässigkeit vorzulegen. Ebenso ist der Nachweis der fachlichen Eignung zu erbringen.
Durchschn. Bearbeitungszeit/Fristen
Der antragstellende Unternehmer muss einen Antragsvordruck ausfüllen und die geforderten Nachweise beibringen. Bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen erfolgt die Anhörung der zu beteiligenden Stellen, Dauer ca. 2 Wochen.
Rechtliche Grundlagen
- Güterkraftverkehrsgesetz
- BerufszugangsVO
- Güterkraftverkehr
FAQs /häufig gestellte Fragen
Muss der Unternehmer selbst den Nachweis der fachlichen Eignung besitzen?
Nein, er kann eine Person zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellen. Der Nachweis über das Beschäftigungsverhältnis und die fachliche Eignung der Person sind vorzulegen.
Ansprechpartner (persönliche) / Zuständigkeiten
- Frau Brücken
Tel.: 02271/83-3631
Fax.: 02271/83-2339 - Frau Abts
Tel.: 02271/83-3641
Fax.: 02271/83-2339
Organisationseinheit
-
Straßenverkehrsamt, 36/1
Willy-Brandt-Platz 150126 Bergheim
Verkehrssicherung
- Telefon: 02271/83-3630
- Telefax: 02271/83-2339
Servicezeiten
- Montag bis Mittwoch, Freitag
07.30 Uhr bis 12.30 Uhr - Donnerstag
09.00 Uhr bis 12.30 Uhr
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
- Montag bis Mittwoch, Freitag
Formulare und Broschüren
- Antrag auf Erteilung
einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr, Gemeinschaftslizenz
Größe: [0 KB] - Eigenkapitalbescheinigung
nach §2 Absatz 2 Nummer 2 der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr
Größe: [0 KB] - Zusatzbescheinigung
nach §2 Absatz 3 der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr
Größe: [0 KB]
Links
- Verkehrssicherung Rhein-Erft-Kreis
- IHK-Köln Güterkraftverkehr
Güterkraftverkehr
