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Gemeinschaftslizenz

Leistung wird erbracht für:

  • Kontaktinformationen siehe unten

Lizenz für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht.

Gewerblicher Güterkraftverkehr über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht ist erlaubnispflichtig. Die Lizenz wird jeweils für 5 Jahre erteilt. In jedem Fahrzeug, das eingesetzt wird, ist eine beglaubigte Abschrift mitzuführen.

Gebühren

  • 120,00 € für die Erteilung der Gemeinschaftslizenz
  • 40,00 € für die Ausstellung einer beglaubigten Abschrift

Der Antragsteller hat die Kosten für die Unbedenklichkeitsbescheinigungen, für das Führungszeugnis und den Auszug aus dem Gewerbezentralregister zu tragen.

Unterlagen

  • Antragsvordruck
  • Auszug aus dem Handelsregister und /oder Gewerbeanmeldung
  • Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen:
    • Finanzamt
    • Stadtkasse des Betriebssitzes
    • Krankenkasse
    • Berufsgenossenschaft
  • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit (Eigenkapital)
  • Nachweis der fachlichen Eignung

Besonderheiten

Der antragstellende Unternehmer hat Nachweise zu seiner persönlichen und finanziellen Zuverlässigkeit vorzulegen. Ebenso ist der Nachweis der fachlichen Eignung zu erbringen.

Durchschn. Bearbeitungszeit/Fristen

Der antragstellende Unternehmer muss einen Antragsvordruck ausfüllen und die geforderten Nachweise beibringen. Bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen erfolgt die Anhörung der zu beteiligenden Stellen, Dauer ca. 2 Wochen.

Rechtliche Grundlagen

FAQs /häufig gestellte Fragen

Muss der Unternehmer selbst den Nachweis der fachlichen Eignung besitzen?

Nein, er kann eine Person zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellen. Der Nachweis über das Beschäftigungsverhältnis und die fachliche Eignung der Person sind vorzulegen.

Ansprechpartner (persönliche) / Zuständigkeiten

  • Frau Brücken
    Tel.: 02271/83-3631
    Fax.: 02271/83-2339

  • Frau Abts
    Tel.: 02271/83-3641
    Fax.: 02271/83-2339

Organisationseinheit

  • Straßenverkehrsamt, 36/1
    Aufgaben/Beschreibung einblenden
    Willy-Brandt-Platz 1
    50126 Bergheim

    Verkehrssicherung

    • Telefon: 02271/83-3630
    • Telefax: 02271/83-2339
    • Servicezeiten

      • Montag bis Mittwoch, Freitag
        07.30 Uhr bis 12.30 Uhr
      • Donnerstag
        09.00 Uhr bis 12.30 Uhr
        14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Formulare und Broschüren

  • Antrag auf Erteilung
    einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr, Gemeinschaftslizenz
    Größe: [0 KB]
  • Eigenkapitalbescheinigung
    nach §2 Absatz 2 Nummer 2 der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr
    Größe: [0 KB]
  • Zusatzbescheinigung
    nach §2 Absatz 3 der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr
    Größe: [0 KB]

Links

zuletzt geändert: 28.02.2011 09:02 Uhr