Kündigungsschutz für behinderte Menschen
D115 spezifische Werte
Leistung wird erbracht für:
Die Fürsorgestelle ist Ansprechpartner für Arbeitgeber und für schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Personen, sofern diese im Erwerbsleben stehen bzw. eine selbständige Tätigkeit anstreben bzw. ausführen.
Sie führt die Sachverhaltsermittlung in Kündigungsschutzverfahren durch, sichert Arbeitsplätze durch begleitende Hilfen und Arbeitsplatzförderungen, gleicht behinderungsbedingte Nachteile im Berufsleben aus, berät und gewährt finanzielle Hilfen an Arbeitgeber und schwerbehinderte Menschen.
Gebühren
Unterlagen
Ansprechpartner (persönliche) / Zuständigkeiten
Zuständigkeitsregelungen bei Kündigungsschutz- und, Präventionsverfahren, sowie bei Arbeitsplatzförderungen (maßgeblich ist der Sitz des Arbeitgebers):
Frau Barbara Guth (Tel. 02271/83-2526) für
- Bedburg
- Brühl
- Elsdorf
- Erftstadt
- Frechen
- Hürth
- Pulheim
- Wesseling
Organisationseinheit
-
Amt für Familien, Generationen und Soziales, 50/1
Willy-Brandt-Platz 150126 Bergheim
Schwerbehindertenangelegenheiten
- Telefon: 02271/83-3171
- Telefax: 02271/83-2363
Servicezeiten
- Montag bis Mittwoch
9.00 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 15.00 Uhr - Donnerstag
9.00 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 18.00 Uhr - Freitag
9.00 bis 12.00 Uhr
- Montag bis Mittwoch
