Führerschein in EU-Führerschein umtauschen
D115 spezifische Werte
Leistung wird erbracht für:
- alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden
- Kontaktinformationen siehe unten
Der "alte" Führerschein (rosa bzw. grauer Papierführerschein) kann in den EU-Kartenführerschein umgetauscht werden.
Gebühren
24,00 € bei Umtausch in der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung oder 34,00 € bei Umtausch über das Bürgerbüro Ihrer Stadtverwaltung
Unterlagen
- Personalausweis/Pass
- ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.07 (Mindestgröße 36 x 45mm ohne Kopfbedeckung)
- deutscher Führerschein
bei Verlängerung:
- augenärztliche und ärztliche Untersuchungsbescheinigung
- ggfs. Bescheinigung über land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeit
Besonderheiten
Die alten Fahrerlaubnisse der Klasse 2 (LKW) und Teile der Klasse 3 (PKW mit Anhänger als Gesamtkombination mit einem zug. Gesamtgewicht über 12t) sind befristet auf das 50. Lebensjahr.
Möchte der Führerscheininhaber ab dem 50. Lebensjahr weiterhin im Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis bleiben, muss die Verlängerung beantragt werden.
Durchschn. Bearbeitungszeit/Fristen
Nach Antragstellung wird der EU-Kartenführerschein nach ca. 3-5 Wochen zugestellt bzw. liegt zur Abholung bereit.
Bei persönlicher Antragstellung direkt bei der Führerscheinstelle in Bergheim (nicht bei der Stadtverwaltung möglich!) ist die Bestellung des neuen Führerscheins per Express gegen eine zusätzliche Gebühr von 6,75 € möglich. Die Bearbeitungszeit verkürzt sich dann auf ca. eine Woche.
Rechtliche Grundlagen
Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
FAQs /häufig gestellte Fragen
Bekomme ich meinen alten Führerschein wieder ausgehändigt?
Ja, mit einem Ungültigkeitsvermerk.
Muss ein Umtausch zwingend innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen?
Nein!
Warum ist der Umtausch über ein Bürgerbüro teurer?
Die Bürgerbüros müssen den alten Führerschein einbehalten und dürfen ansonsten den Umtausch nicht entgegennehmen. Daher die erhöhte Gebühr.
Sie haben Ihren Namen geändert (z. B. Eheschließung) und wollen Ihren Führerschein berichtigen lassen?
Nach einer Namensänderung muß der Führerschein nicht berichtigt werden. Wird der Eintrag des aktuellen Familiennamens jedoch gewünscht, kann jederzeit ein neuer EU-Kartenführerschein beantragt werden. Führerscheine nach alten Mustern dürfen nicht mehr geändert werden, so dass auch in diesen Fällen ein EU-Kartenführerschein zu beantragen wäre.
Ansprechpartner (persönliche) / Zuständigkeiten
Die Beantragung kann sowohl im Bürgerbüro Ihrer Stadtverwaltung als auch bei der Führerscheinstelle des Rhein-Erft-Kreises in Bergheim erfolgen.
Organisationseinheit
-
Straßenverkehrsamt, 36/2
Willy-Brandt-Platz 150126 Bergheim
Fahr- und Beförderungserlaubnisse
- Telefon: 02271/83-0
- Telefax: 02271/83-2367
Servicezeiten
- Montag bis Mittwoch, Freitag
07.30 Uhr bis 12.30 Uhr - Donnerstag
09.00 Uhr bis 12.30 Uhr
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
- Montag bis Mittwoch, Freitag
