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Führerschein in EU-Führerschein umtauschen

Leistung wird erbracht für:

Der "alte" Führerschein (rosa bzw. grauer Papierführerschein) kann in den EU-Kartenführerschein umgetauscht werden.

Gleiches gilt bei einer Namensänderung. Der "alte" Führerschein (gilt auch für den EU-Kartenführerschein) wird auf Antrag entsprechend umgetauscht.

Gebühren

24,00 bei Umtausch in der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung oder 34,00  bei Umtausch über das Bürgerbüro Ihrer Stadtverwaltung

Unterlagen

  • Personalausweis/Pass 
  • ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.07 (Mindestgröße 36 x 45mm ohne Kopfbedeckung) 
  • deutscher Führerschein 

bei Verlängerung:

  • augenärztliche und ärztliche Untersuchungsbescheinigung 
  • ggfs. Bescheinigung über land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeit

Besonderheiten

Die alten Fahrerlaubnisse der Klasse 2 (LKW) und Teile der Klasse 3 (PKW mit Anhänger als Gesamtkombination mit einem zug. Gesamtgewicht über 12t) sind befristet auf das 50. Lebensjahr.

Möchte der Führerscheininhaber ab dem 50. Lebensjahr weiterhin im Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis bleiben, muss die Verlängerung beantragt werden.

Durchschn. Bearbeitungszeit/Fristen

Nach Antragstellung wird der EU-Kartenführerschein nach ca. 3-5 Wochen zugestellt bzw. liegt zur Abholung bereit.

Bei persönlicher Antragstellung direkt bei der Führerscheinstelle in Bergheim (nicht bei der Stadtverwaltung möglich!) ist die Bestellung des neuen Führerscheins per Express gegen eine zusätzliche Gebühr von 6,75 möglich. Die Bearbeitungszeit verkürzt sich dann auf ca. eine Woche.

Rechtliche Grundlagen

Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

FAQs /häufig gestellte Fragen

Bekomme ich meinen alten Führerschein wieder ausgehändigt?

Ja, mit einem Ungültigkeitsvermerk.

Muss ein Umtausch zwingend innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen?

Nein!

Warum ist der Umtausch über ein Bürgerbüro teurer?

Die Bürgerbüros müssen den alten Führerschein einbehalten und dürfen ansonsten den Umtausch nicht entgegennehmen. Daher die erhöhte Gebühr.

Sie haben Ihren Namen geändert (z. B. Eheschließung) und wollen Ihren Führerschein berichtigen lassen?

Nach einer Namensänderung muß der Führerschein nicht berichtigt werden. Wird der Eintrag des aktuellen Familiennamens jedoch gewünscht, kann jederzeit ein neuer EU-Kartenführerschein beantragt werden. Führerscheine nach alten Mustern dürfen nicht mehr geändert werden, so dass auch in diesen Fällen ein EU-Kartenführerschein zu beantragen wäre.

Ansprechpartner (persönliche) / Zuständigkeiten

Die Beantragung kann sowohl im Bürgerbüro Ihrer Stadtverwaltung als auch bei der Führerscheinstelle des Rhein-Erft-Kreises in Bergheim erfolgen.

Organisationseinheit

  • Straßenverkehrsamt, 36/2
    Aufgaben/Beschreibung einblenden
    Willy-Brandt-Platz 1
    50126 Bergheim

    Fahr- und Beförderungserlaubnisse

    • Telefon: 02271/83-0
    • Telefax: 02271/83-2367
    • Servicezeiten

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zuletzt geändert: 20.03.2012 14:03 Uhr