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Ersatzführerschein beantragen

Leistung wird erbracht für:

Erstellung eines Ersatzführerscheins nach Verlust oder Diebstahl bzw. wegen Unbrauchbarkeit.

Gebühren

40,30 € ggf. zzgl. 30,70 € für die Abnahme einer Versicherung an Eides Statt

Unterlagen

  • Personalausweis/Pass oder vorläufiger Personalausweis mit Lichtbild 
  • ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.07 (Mindestgröße 36 x 45 mm ohne Kopfbedeckung) 
  • ggf. Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, sofern der Führerschein nicht in Hürth oder Bergheim ausgestellt wurde)

Besonderheiten

Beantragung nur bei der Führerscheinstelle des Rhein-Erft-Kreises möglich!

Persönliche Vorsprache ist erforderlich.

In bestimmten Fällen ist eine Versicherung an Eides Statt über den Verlust des Führerscheins erforderlich.

Durchschn. Bearbeitungszeit/Fristen

Ein befristet gültiger vorläufiger Führerschein wird sofort ausgestellt.

Der Ersatzführerschein wird nach ca. 2-4 Wochen zugesandt.

Rechtliche Grundlagen

  • Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

FAQs /häufig gestellte Fragen

Wann und wo kann ich eine Versicherungs an Eides Statt abgeben?

Bei der persönlichen Vorsprache in der Führerscheinstelle wird im Einzelfall die Notwendigkeit einer Abgabe geprüft, und die Versicherung an Eides ggfs. direkt vor Ort abgenommen.

Wie erhalte ich meinen neuen Führerschein?

Der neue Führerschein wird per Post zugesandt.

Organisationseinheit

  • Straßenverkehrsamt, 36/2
    Aufgaben/Beschreibung einblenden
    Willy-Brandt-Platz 1
    50126 Bergheim

    Fahr- und Beförderungserlaubnisse

    • Telefon: 02271/83-0
    • Telefax: 02271/83-2367
    • Servicezeiten

      • Montag bis Mittwoch, Freitag
        07.30 Uhr bis 12.30 Uhr
      • Donnerstag
        09.00 Uhr bis 12.30 Uhr
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zuletzt geändert: 26.01.2011 08:01 Uhr