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Feuerwaffenpass EU

Leistung wird erbracht für:

  • Kontaktinformationen siehe unten

Für Reisen in und durch Staaten, die der Europäischen Union angehören und bei denen man Waffen vorübergehend mitnehmen möchte, z.B. bei Jagdreisen oder zur Teilnahme an Schießwettbewerben, benötigt man einen Europäischen Feuerwaffenpass (EFP).

Gebühren

  • Ausstellung: 55
  • Verlängerung: 10
  • Verlängerung Einzelgenehmigung: 10
  • Änderung sonstige Eintragungen: 10
  • Ein- und Austragungvon Waffen: 15  

Unterlagen

  • Antragsformular
  • Waffenbesitzkarte, in der die Waffe(n), die Sie ins Ausland mitnehmen möchten, eingetragen ist/sind (in Kopie)
  • Jagdschein bei Jägern (in Kopie)
  • 1 Passfoto

Hinweis: Der Antragsvordruck muss unterschrieben im Original übersandt werden (keine elektronische Antragstellung möglich).

Durchschn. Bearbeitungszeit/Fristen

Der Europäische Feuerwaffenpass muss persönlich bei der Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis unterschrieben und abgeholt werden (gilt nur für Neuaustellungen).

Bearbeitungsdauer: ca. 1 Woche

Rechtliche Grundlagen

FAQs /häufig gestellte Fragen

Was ist ein "Europäischer Feuerwaffenpass (EFP)"?

Dieser ist ein Legitimationsnachweis für Schusswaffen und Munition innerhalb der Europäischen Union. Grundsätzlich ist vor Einreise in einen anderen Mitgliedsstaat die Zustimmung zu der Waffeneinfuhr einzuholen. Für Jäger und Sportschützen gelten in einigen Mitgliedstaaten Erleichterungen. In Zweifelsfällen erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Botschaft/Konsulat.

Ersetzt der EFP die Waffenbesitzkarte in der Bundesrepublik Deutschland?

Der EFP ersetzt im Bereich der Bundesrepublik Deutschland nicht die Waffenbesitzkarte. Der EFP berechtigt, Schusswaffen in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union vorübergehend mitzunehmen, jedoch nicht, sie zu erwerben oder zu veräußern. Er ist in der Regel 5 Jahre gültig und kann zweimal um jeweils 5 Jahre verlängert werden. Ein EFP kann nur für Schusswaffen ausgestellt werden, die Sie berechtigt besitzen.

Ansprechpartner (persönliche) / Zuständigkeiten

  • Frau Hahlweg
    Tel.: 02271/83-3114
    Fax.: 02237/97302–2009
  • Frau Raab
    Tel.: 02271/83-3115
    Fax.: 02237/97302–2009

Organisationseinheit

  • Polizeiverwaltung, 31
    Aufgaben/Beschreibung einblenden
    Philipp-Schneider-Straße 8-10
    50171 Kerpen

    • Telefon: 02271/83-0
    • Telefax: 02237/97302-2009
    • Servicezeiten

      • Montag bis Dienstag, Donnerstag bis Freitag
        08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
      • Donnerstag
        08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
        14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
      • Mittwoch geschlossen

Formulare und Broschüren

zuletzt geändert: 03.01.2012 16:01 Uhr