Feuerwaffenpass EU
D115 spezifische Werte
Leistung wird erbracht für:
- Kontaktinformationen siehe unten
Für Reisen in und durch Staaten, die der Europäischen Union angehören und bei denen man Waffen vorübergehend mitnehmen möchte, z.B. bei Jagdreisen oder zur Teilnahme an Schießwettbewerben, benötigt man einen Europäischen Feuerwaffenpass (EFP).
Gebühren
- Ausstellung: 55 €
- Verlängerung: 10 €
- Verlängerung Einzelgenehmigung: 10 €
- Änderung sonstige Eintragungen: 10 €
- Ein- und Austragungvon Waffen: 15 €
Unterlagen
- Antragsformular
- Waffenbesitzkarte, in der die Waffe(n), die Sie ins Ausland mitnehmen möchten, eingetragen ist/sind (in Kopie)
- Jagdschein bei Jägern (in Kopie)
- 1 Passfoto
Hinweis: Der Antragsvordruck muss unterschrieben im Original übersandt werden (keine elektronische Antragstellung möglich).
Durchschn. Bearbeitungszeit/Fristen
Der Europäische Feuerwaffenpass muss persönlich bei der Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis unterschrieben und abgeholt werden (gilt nur für Neuaustellungen).
Bearbeitungsdauer: ca. 1 Woche
Rechtliche Grundlagen
FAQs /häufig gestellte Fragen
Was ist ein "Europäischer Feuerwaffenpass (EFP)"?
Dieser ist ein Legitimationsnachweis für Schusswaffen und Munition innerhalb der Europäischen Union. Grundsätzlich ist vor Einreise in einen anderen Mitgliedsstaat die Zustimmung zu der Waffeneinfuhr einzuholen. Für Jäger und Sportschützen gelten in einigen Mitgliedstaaten Erleichterungen. In Zweifelsfällen erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Botschaft/Konsulat.
Ersetzt der EFP die Waffenbesitzkarte in der Bundesrepublik Deutschland?
Der EFP ersetzt im Bereich der Bundesrepublik Deutschland nicht die Waffenbesitzkarte. Der EFP berechtigt, Schusswaffen in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union vorübergehend mitzunehmen, jedoch nicht, sie zu erwerben oder zu veräußern. Er ist in der Regel 5 Jahre gültig und kann zweimal um jeweils 5 Jahre verlängert werden. Ein EFP kann nur für Schusswaffen ausgestellt werden, die Sie berechtigt besitzen.
Ansprechpartner (persönliche) / Zuständigkeiten
- Frau Hahlweg
Tel.: 02271/83-3114
Fax.: 02237/97302–2009 - Frau Raab
Tel.: 02271/83-3115
Fax.: 02237/97302–2009
Organisationseinheit
-
Polizeiverwaltung, 31
Philipp-Schneider-Straße 8-1050171 Kerpen
- Telefon: 02271/83-0
- Telefax: 02237/97302-2009
Servicezeiten
- Montag bis Dienstag, Donnerstag bis Freitag
08.00 Uhr bis 12.30 Uhr - Donnerstag
08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr - Mittwoch geschlossen
- Montag bis Dienstag, Donnerstag bis Freitag
Formulare und Broschüren
- Antrag auf Erteilung eines Europäischen Feuerwaffenpasses
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- Anlage zum Antrag auf Erteilung eines Feuerwaffenpasses
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- Merkblatt Europäischer Feuerwaffenpass
für die Inhaber eines Europäischen Feuerwaffenpasses
Größe: [0 KB]
