cck - Feinstaubplakette


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Feinstaubplakette

Leistung wird erbracht für:

  • Kontaktinformationen siehe unten

Seit dem Jahr 2008 gibt es in vielen Städten und Gebieten Deutschlands Umweltzonen. Auch das Zentrum der Stadt Köln ist als Umweltzone ausgewiesen. Fahrzeuge, die besonders viele Schadstoffe ausstoßen, dürfen in diese Zonen nicht mehr hineinfahren, wenn sie über keine gültige Feinstaubplakette verfügen.

Gebühren

5,00

Unterlagen

  • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I

Besonderheiten

Die Umweltplakette muss von innen im unteren Bereich der Windschutzscheibe auf der Beifahrerseite gut leserlich angebracht werden.

Durchschn. Bearbeitungszeit/Fristen

Erwerb vor Einfahrt in eine Umweltzone. Bei Vorsprache in der Zulassungsbehörde wird geprüft, ob und welche Feinstaubplakette Ihr Fahrzeug erhält.

Rechtliche Grundlagen

  • Bundes-Imissionsschutzgesetz
  • §40 Abs. 1 Bundes-Imissionsschutzgesetz
  • Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge

FAQs /häufig gestellte Fragen

Wo kann ich die Feinstaubplakette kaufen?

Sie erhalten die Feinstaubplakette in den Zulassungsstellen in Hürth und Bergheim. Wir empfehlen direkt bei der Zulassung oder Umschreibung Ihres Fahrzeuges den Kauf der Plakette. Sie können die Plakette auch bei einer Sachverständigenorganisation kaufen.

Brauche ich eine neue Feinstaubplakette, wenn sich mein Kennzeichen ändert?

Ja, die Kennzeichenkombination auf Ihrer Plakette und an Ihrem Fahrzeug müssen übereinstimmen.

Gibt es Ausnahmeregelungen?

Ja, es gibt Ausnahmeregelungen, die je nach Umweltzone unterschiedlich sein können. Informationen über Ausnahmen bezüglich der Umweltzone in Köln finden Sie hier: Ausnahmen Umweltzone Stadt Köln

Organisationseinheit

  • Straßenverkehrsamt, 36/3
    Aufgaben/Beschreibung einblenden
    Willy-Brandt-Platz 1
    50126 Bergheim

    Kraftfahrzeugzulassungen in Bergheim

    • Telefon: 02271/83-0
    • Telefax: 02271/83-2314 oder 3710
    • Servicezeiten

      • Montag bis Mittwoch, Freitag
        07.30 Uhr bis 12.30 Uhr
      • Donnerstag
        09.00 Uhr bis 12.30 Uhr
        14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
      • Samstag
        (Zulassungsstelle Bergheim, nur für Privatkunden)
        08.00 Uhr bis 11.00 Uhr
  • Straßenverkehrsamt, 36/3
    Aufgaben/Beschreibung einblenden
    Friedrich-Ebert-Str. 11
    50354 Hürth

    Kraftfahrzeugzulassungen in Hürth

    • Telefon: 02271/83-0
    • Telefax: 02271/83-2314 oder 3710
    • Servicezeiten

      • Montag bis Mittwoch, Freitag
        07.30 Uhr bis 12.30 Uhr
      • Donnerstag
        09.00 Uhr bis 12.30 Uhr
        14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
zuletzt geändert: 18.08.2010 08:08 Uhr