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FAQ Zulassungsstelle

Leistung wird erbracht für:

Abmeldung ohne Papiere

  • Dies ist ein Einzelfall, der unbedingt der Rücksprache mit der Zulassungsstelle bedarf. Mit allen Unwägbarkeiten lassen sich hier keine einheitlichen Unterlagen, Gebühren, Voraussetzungen beschreiben.

Finanzierte Fahrzeuge, Brief bei der Bank

  • finanzierte Fahrzeugbriefe werden immer nach Bergheim geschickt, man kann das Fahrzeug trotzdem im Hürth an/ummelden

Grünes Kennzeichen, Steuerfreies Kennzeichen

  • Zuständigkeit liegt hier beim Finanzamt. Auf Antrag oder aufgrund der Fahrzeugart (Selbstfahrende Arbeitsmaschine, Anhänger Sportzwecke) wird ein grünes Kennzeichen zugeteilt.

Anhänger zulassen, ummelden, umschreiben

  • Anhänger sind zu behandeln, wie alle anderen Fahrzeugarten (lediglich AU muss nicht nachgewiesen werden, Gebühren ca. 3 EUR geringer, weil nur ein Schild gesiegelt werden muss)

Anmeldung eines Kfz auf minderjährige Kinder

  • unmittelbar an die Zulassungsstelle weitervermitteln (aufgrund der Komplexität des Sachverhaltes keine inhaltliche Auskunft erforderlich)!

Offene Gebühren bei der Zulassungsstelle

  • unmittelbar an die Zulassungsstelle weitervermitteln (aufgrund der Komplexität des Sachverhaltes keine inhaltliche Auskunft erforderlich)!

Zahlung der Verwaltungsgebühren mittels EC-Karte

  • Dies ist sowohl an der Barkasse im Kreishaus Bergheim, als auch an der Kasse in der Zulassungsbehörde Hürth möglich!

Zulassung eines Fahrzeuges auf eine GbR

  • Wenn ein Fahrzeug auf eine GbR zugelassen werden soll, muss die Versicherungsbestätigung (eVB) auf die verantwortliche Person mit Privatanschrift ausgestellt sein. Alternativ kann auch als Versicherungsnehmer die GbR mit Firmenanschrift angegeben werden, dann muss jedoch von der Versicherung vermerkt werden, dass der Halter abweichen darf

Meldebescheinigung

  • Die Meldebescheinigung, die i.V.m. dem Pass vorgelegt werden muss, darf höchstens ein Jahr alt sein

Gebühren

N/A

Unterlagen

N/A
zuletzt geändert: 22.03.2012 09:03 Uhr