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FAQ Führerscheinstelle

Leistung wird erbracht für:

Expressbestellungen Führscheine

Eine Expressbestellung (Gebühr 6,75 ) ist grundsätzlich immer möglich.

Voraussetzung: Die vorzulegenden Unterlagen müssen demnach bereits eingereicht und eventuelle Prüfungen durch die Führerscheinstelle abgeschlossen sein.

Im speziellen Fall "Ersatzführerschein" wird z.B. regelmäßig eine Anfrage beim Kraftfahrtbundesamt durchgeführt. Da diese im drängenden Einzelfall auch direkt online möglich ist, kann man hier die Frage ohne Einschränkung mit einem "Ja, eine Expressbestellung ist immer möglich" beantworten.

Abholung mit Vollmacht?

ist möglich. (mit beiden Personalausweisen). Nur für die Beantragung ist in der Regel ein persönliches Erscheinen notwendig.

Biometrische Passbilder

Ein Automat ist im Kreishaus vorhanden

Zusendung Führerschein

Erfolgt bei den folgenden Dienstleistungen automatisch:

  • Begleitetes Fahren ab 17 Jahren beantragen (innerhalb von 3 Monaten ab dem 18. Geburtstag)
  • Ersatzführerschein beantragen
  • Führerschein in EU-Führerschein umtauschen (bei Abgabe des alten Führerscheins bei Antragstellung)

Bei den übrigen Dienstleistungen ist eine Einzelfallprüfung durch die Führerscheinstelle erforderlich.

Zahlung der Verwaltungsgebühren mittels EC-Karte

  • Dies ist sowohl an der Barkasse im Kreishaus Bergheim, als auch an der Kasse in der Zulassungsbehörde Hürth möglich!

Gebühren

N/A

Unterlagen

N/A
zuletzt geändert: 09.02.2012 11:02 Uhr