Führerschein wiedererteilen
D115 spezifische Werte
Leistung wird erbracht für:
- alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden
- Kontaktinformationen siehe unten
Die Neuerteilung der Fahrerlaubnis kann entweder nach Entziehung oder Verzicht der Fahrerlaubnis erfolgen.
Gebühren
77,10 € ggf. zzgl. 30,00 € je vorgelegtes MPU-Gutachten (die Gebühr erhöht sich um 0,80 €, falls sich mit der Neuerteilung die Probezeit fortsetzt)
Unterlagen
- Personalausweis/Pass
- ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.07 (Mindestgröße 36 x 45 mm ohne Kopfbedeckung)
- (Polizeiliches) Führungszeugnis (Belegart O) (muss nicht mitgebracht, sondern nur bei der Stadtverwaltung beantragt werden) /LI>
- Für die Klassen A1, A, B, BE, M, L, S und T:
Sehtestbescheinigung
Bescheinigung: Sofortmaßnahmen am Unfallort (8 Stunden) entfällt, wenn bereits Bescheinigung vorliegt. - Für die Klassen C1, C1E, C, CE, (D1, D1E, D und DE):
Augenärztliches Gutachten (Anlage 6 Nr. 2.1 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV))
Ärztliches Zeugnis (Anlage 5 Nr. 1 FeV (Musterformular))
Erste-Hilfe-Bescheinigung (16 Stunden) - Für die Klassen D1, D1E, D und DE zusätzlich
Leistungsuntersuchung durch Betriebs-/Arbeitsmediziner (Anlage 5 Nr. 2 FeV).
Besonderheiten
Die Beantragung sollte im Bürgerbüro Ihrer Stadtverwaltung durchgeführt werden.
Grundsätzlich wird bei einer Wiedererteilung die Kraftfahreignung überprüft.
Bei wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften, Strafgesetze, oder gegen das Betäubungsmittelgesetz) oder bei wiederholter Entziehung der Fahrerlaubnis, bei Alkoholauffälligkeit mit besonders hoher Blutalkoholkonzentration (1,6 ‰) oder bei wiederholten Alkoholauffälligkeiten wird daher voraussichtlich im Rahmen des Antragverfahrens die Vorlage eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle zur Beurteilung Ihrer Fahreignung angeordnet werden (MPU).
Durchschn. Bearbeitungszeit/Fristen
Die Beantragung sollte ca. 3 Monate vor Ablauf der gerichtlich oder gesetzlich festgesetzten Sperre erfolgen.
Rechtliche Grundlagen
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
FAQs /häufig gestellte Fragen
Muss eine MPU durchgeführt werden?
Dies ist im Einzelfall zu prüfen, die MPU ist erst auf schriftliche Anordnung zu absolvieren. (siehe auch Besonderheiten)
Ansprechpartner (persönliche) / Zuständigkeiten
- Führerscheinstelle Rhein-Erft-Kreis
- Bürgerbüros der Stadtverwaltungen
Organisationseinheit
-
Straßenverkehrsamt, 36/2
Willy-Brandt-Platz 150126 Bergheim
Fahr- und Beförderungserlaubnisse
- Telefon: 02271/83-0
- Telefax: 02271/83-2367
Servicezeiten
- Montag bis Mittwoch, Freitag
07.30 Uhr bis 12.30 Uhr - Donnerstag
09.00 Uhr bis 12.30 Uhr
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
- Montag bis Mittwoch, Freitag
