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Führerschein wiedererteilen

Leistung wird erbracht für:

Die Neuerteilung der Fahrerlaubnis kann entweder nach Entziehung oder Verzicht der Fahrerlaubnis erfolgen.

Gebühren

77,10 ggf. zzgl. 30,00 je vorgelegtes MPU-Gutachten (die Gebühr erhöht sich um 0,80 , falls sich mit der Neuerteilung die Probezeit fortsetzt)

Unterlagen

  • Personalausweis/Pass 
  • ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.07 (Mindestgröße 36 x 45 mm ohne Kopfbedeckung) 
  • (Polizeiliches) Führungszeugnis (Belegart O) (muss nicht mitgebracht, sondern nur bei der Stadtverwaltung beantragt werden) /LI>
  • Für die Klassen A1, A, B, BE, M, L, S und T:
    Sehtestbescheinigung
    Bescheinigung: Sofortmaßnahmen am Unfallort (8 Stunden) entfällt, wenn bereits Bescheinigung vorliegt.
  • Für die Klassen C1, C1E, C, CE, (D1, D1E, D und DE):
    Augenärztliches Gutachten (Anlage 6 Nr. 2.1 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV))
    Ärztliches Zeugnis (Anlage 5 Nr. 1 FeV (Musterformular))
    Erste-Hilfe-Bescheinigung (16 Stunden) 
  • Für die Klassen D1, D1E, D und DE zusätzlich
    Leistungsuntersuchung durch Betriebs-/Arbeitsmediziner (Anlage 5 Nr. 2 FeV).

Besonderheiten

Die Beantragung sollte im Bürgerbüro Ihrer Stadtverwaltung durchgeführt werden.

Grundsätzlich wird bei einer Wiedererteilung die Kraftfahreignung überprüft.

Bei wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften, Strafgesetze, oder gegen das Betäubungsmittelgesetz) oder bei wiederholter Entziehung der Fahrerlaubnis, bei Alkoholauffälligkeit mit besonders hoher Blutalkoholkonzentration (1,6 ) oder bei wiederholten Alkoholauffälligkeiten wird daher voraussichtlich im Rahmen des Antragverfahrens die Vorlage eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle zur Beurteilung Ihrer Fahreignung angeordnet werden (MPU).

Durchschn. Bearbeitungszeit/Fristen

Die Beantragung sollte ca. 3 Monate vor Ablauf der gerichtlich oder gesetzlich festgesetzten Sperre erfolgen.

Rechtliche Grundlagen

  • Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

FAQs /häufig gestellte Fragen

Muss eine MPU durchgeführt werden?

Dies ist im Einzelfall zu prüfen, die MPU ist erst auf schriftliche Anordnung zu absolvieren. (siehe auch Besonderheiten)

Ansprechpartner (persönliche) / Zuständigkeiten

  • Führerscheinstelle Rhein-Erft-Kreis
  • Bürgerbüros der Stadtverwaltungen

Organisationseinheit

  • Straßenverkehrsamt, 36/2
    Aufgaben/Beschreibung einblenden
    Willy-Brandt-Platz 1
    50126 Bergheim

    Fahr- und Beförderungserlaubnisse

    • Telefon: 02271/83-0
    • Telefax: 02271/83-2367
    • Servicezeiten

      • Montag bis Mittwoch, Freitag
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      • Donnerstag
        09.00 Uhr bis 12.30 Uhr
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zuletzt geändert: 26.01.2011 08:01 Uhr