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Fahrerkarte beantragen

Leistung wird erbracht für:

Die (digitale) Fahrerkarte ersetzt die frühere "Tachoscheibe". Sie speichert die Informationen des Fahrtenschreibers während der Nutzung des Fahrzeuges.

Gebühren

  • 41,00 bei Selbstabholung (gegebenenfalls zuzüglich Umtausch)
  • 44,00 bei Zusendung (gegebenenfalls zuzüglich Umtausch)

Unterlagen

  • Personalausweis/Pass 
  • EU-Kartenführerschein 
  • ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.07 (Mindestgröße 36 x 45 mm ohne Kopfbedeckung) 

Besonderheiten

Beantragung nur bei der Führerscheinstelle des Rhein-Erft-Kreises möglich! Voraussetzung ist der EU-Kartenführerschein.

Durchschn. Bearbeitungszeit/Fristen

Nach Antragstellung wird die Fahrerkarte und gegebenenfalls der  EU-Kartenführerschein bestellt. Die Lieferzeit der Fahrerkarte beträgt ca. 5 bis 10 Werktage und die des EU-Kartenführerscheins ca. 3 bis 5 Wochen.

Rechtliche Grundlagen

  • Fahrpersonalverordnung (FPersV)

FAQs /häufig gestellte Fragen

Kann ich den Umtausch des alten Führerscheins in den neuen EU-Kartenführerschein gleichzeitig beantragen?

Ja.

Muss ich zur Beantragung der Fahrerkarte persönlich vorsprechen?

Ja.

Organisationseinheit

  • Straßenverkehrsamt, 36/2
    Aufgaben/Beschreibung einblenden
    Willy-Brandt-Platz 1
    50126 Bergheim

    Fahr- und Beförderungserlaubnisse

    • Telefon: 02271/83-0
    • Telefax: 02271/83-2367
    • Servicezeiten

      • Montag bis Mittwoch, Freitag
        07.30 Uhr bis 12.30 Uhr
      • Donnerstag
        09.00 Uhr bis 12.30 Uhr
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zuletzt geändert: 08.03.2012 11:03 Uhr