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Fahrerkarte beantragen
D115 spezifische Werte
Leistung wird erbracht für:
- alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden
- Kontaktinformationen siehe unten
Die (digitale) Fahrerkarte ersetzt die frühere "Tachoscheibe". Sie speichert die Informationen des Fahrtenschreibers während der Nutzung des Fahrzeuges.
Gebühren
- 41,00 € bei Selbstabholung (gegebenenfalls zuzüglich Umtausch)
- 44,00 € bei Zusendung (gegebenenfalls zuzüglich Umtausch)
Unterlagen
- Personalausweis/Pass
- EU-Kartenführerschein
- ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.07 (Mindestgröße 36 x 45 mm ohne Kopfbedeckung)
Besonderheiten
Beantragung nur bei der Führerscheinstelle des Rhein-Erft-Kreises möglich! Voraussetzung ist der EU-Kartenführerschein.
Durchschn. Bearbeitungszeit/Fristen
Nach Antragstellung wird die Fahrerkarte und gegebenenfalls der EU-Kartenführerschein bestellt. Die Lieferzeit der Fahrerkarte beträgt ca. 5 bis 10 Werktage und die des EU-Kartenführerscheins ca. 3 bis 5 Wochen.
Rechtliche Grundlagen
- Fahrpersonalverordnung (FPersV)
FAQs /häufig gestellte Fragen
Kann ich den Umtausch des alten Führerscheins in den neuen EU-Kartenführerschein gleichzeitig beantragen?
Ja.
Muss ich zur Beantragung der Fahrerkarte persönlich vorsprechen?
Ja.
Organisationseinheit
-
Straßenverkehrsamt, 36/2
Willy-Brandt-Platz 150126 Bergheim
Fahr- und Beförderungserlaubnisse
- Telefon: 02271/83-0
- Telefax: 02271/83-2367
Servicezeiten
- Montag bis Mittwoch, Freitag
07.30 Uhr bis 12.30 Uhr - Donnerstag
09.00 Uhr bis 12.30 Uhr
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
- Montag bis Mittwoch, Freitag
Synonyme
Kontrollgerätekarte beantragen, Digitale Fahrerkarte beantragen, Tachoscheibe beantragen, Fahrerkarte, LKW, Berufskraftfahrer, digitale
zuletzt geändert: 08.03.2012 11:03 Uhr
