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Fahrerbescheinigung beantragen

Leistung wird erbracht für:

Fahrer, die im grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr über 3,5 t Gesamtgewicht eingesetzt werden und Staatsangehöriger eines Drittstaates sind, benötigen eine Fahrerbescheinigung.

Durch diese Fahrerbescheinigung wird bestätigt, dass der Unternehmer eines Güterkraftverkehrsunternehmens seinen Fahrer, der Staatsangehöriger eines Drittstaates ist, rechtmäßig beschäftigt.

Gebühren

90,00 € für die Erteilung der Fahrerbescheinigung, einschließlich einer beglaubigten Abschrift. Keine weiteren Kosten für den Antragsteller.

Unterlagen

  • Antragsvordruck
  • Aufenthaltserlaubnis
  • Arbeitserlaubnis
  • Kopie des Führerscheins
  • Kopie des Sozialversicherungsausweises

Besonderheiten

Der antragstellende Unternehmer muss Inhaber einer Gemeinschaftslizenz sein.

Der Fahrer muss im Besitz einer Aufenthalts- und Arbeits-Erlaubnis sein.

Durchschn. Bearbeitungszeit/Fristen

Der antragstellende Unternehmer muss einen Antragsvordruck ausfüllen und die geforderten Nachweise beibringen. Bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen erfolgt die Erteilung sofort.

Die Fahrerbescheinigung ist maximal 5 Jahre gültig.

Ansprechpartner (persönliche) / Zuständigkeiten

  • Frau Abts
    Tel.: 02271/83-3641
  • Frau Brücken
    Tel.: 02271/83-3631

Organisationseinheit

  • Straßenverkehrsamt, 36/1
    Aufgaben/Beschreibung einblenden
    Willy-Brandt-Platz 1
    50126 Bergheim

    Verkehrssicherung

    • Telefon: 02271/83-3630
    • Telefax: 02271/83-2339
    • Servicezeiten

      • Montag bis Mittwoch, Freitag
        07.30 Uhr bis 12.30 Uhr
      • Donnerstag
        09.00 Uhr bis 12.30 Uhr
        14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Formulare und Broschüren

Links

zuletzt geändert: 29.12.2010 07:12 Uhr