Fahrerbescheinigung beantragen
D115 spezifische Werte
Leistung wird erbracht für:
- alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden
- Kontaktinformationen siehe unten
Fahrer, die im grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr über 3,5 t Gesamtgewicht eingesetzt werden und Staatsangehöriger eines Drittstaates sind, benötigen eine Fahrerbescheinigung.
Durch diese Fahrerbescheinigung wird bestätigt, dass der Unternehmer eines Güterkraftverkehrsunternehmens seinen Fahrer, der Staatsangehöriger eines Drittstaates ist, rechtmäßig beschäftigt.
Gebühren
90,00 € für die Erteilung der Fahrerbescheinigung, einschließlich einer beglaubigten Abschrift. Keine weiteren Kosten für den Antragsteller.
Unterlagen
- Antragsvordruck
- Aufenthaltserlaubnis
- Arbeitserlaubnis
- Kopie des Führerscheins
- Kopie des Sozialversicherungsausweises
Besonderheiten
Der antragstellende Unternehmer muss Inhaber einer Gemeinschaftslizenz sein.
Der Fahrer muss im Besitz einer Aufenthalts- und Arbeits-Erlaubnis sein.
Durchschn. Bearbeitungszeit/Fristen
Der antragstellende Unternehmer muss einen Antragsvordruck ausfüllen und die geforderten Nachweise beibringen. Bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen erfolgt die Erteilung sofort.
Die Fahrerbescheinigung ist maximal 5 Jahre gültig.
Ansprechpartner (persönliche) / Zuständigkeiten
- Frau Abts
Tel.: 02271/83-3641 - Frau Brücken
Tel.: 02271/83-3631
Organisationseinheit
-
Straßenverkehrsamt, 36/1
Willy-Brandt-Platz 150126 Bergheim
Verkehrssicherung
- Telefon: 02271/83-3630
- Telefax: 02271/83-2339
Servicezeiten
- Montag bis Mittwoch, Freitag
07.30 Uhr bis 12.30 Uhr - Donnerstag
09.00 Uhr bis 12.30 Uhr
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
- Montag bis Mittwoch, Freitag
Formulare und Broschüren
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerbescheinigung
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