cck - Ersatz-Fahrzeugschein


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Ersatz-Fahrzeugschein

Leistung wird erbracht für:

  • Kontaktinformationen siehe unten

Die Beantragung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I (Ersatz-Fahrzeugschein) kann aus folgenden Gründen erforderlich sein:

  • bei Diebstahl
  • bei Verlust
  • bei Unleserlichkeit

Gebühren

10,90 bis 19,60 (die Grundgebühr von 10,90 erhöht sich zum Beispiel bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens und/oder bei Ausstellung neuer Fahrzeugdokumente).

Bitte beachten Sie, dass sich die Gebühr individuell aus verschiedenen Gebührenpositionen zusammensetzen kann und deshalb nur ein Gebührenrahmen genannt werden kann. Die konkrete Verwaltungsgebühr kann erst bei Vorlage der Fahrzeugdokumente in der Zulassungsstelle festgestellt werden.

Unterlagen

  • Personalausweis / Pass i. V. m. Meldebescheinigung
  • Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II 
  • Prüfbericht Hauptuntersuchung
  • ggf. Diebstahlanzeige der Polizei/ggf. Verlusterklärung
  • ggf. Vollmacht
  • ggf. Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten

Benötigte zusätzliche Unterlagen bei Zulassung für Firmen/Gewerbe/Vereine

GmbH, OHG, AG, eingetragene Vereine, usw.

Neben den sonstigen erforderlichen Unterlagen werden außerdem benötigt:

  • Gewerbeanmeldung (nach Muster Anlage 1 zu § 14 GewO) oder alternativ amtlich bestätigter Auszug aus der Betriebekartei der zuständigen Gemeinde-/Stadtverwaltung des Betriebsitzes 
  • Handelsregisterauszug bzw. Vereinsregister
  • Ausweis (oder Kopie) der im Register benannten Person (Geschäftsführer oder Prokurist)

Zulassung auf ein Einzelgewerbe

  • Gewerbeanmeldung (nach Muster Anlage 1 zu § 14 GewO) oder alternativ amtlich bestätigter Auszug aus der Betriebekartei der zuständigen Gemeinde-/Stadtverwaltung des Betriebsitzes

Zulassung auf eine GbR

Neben den sonstigen erforderlichen Unterlagen werden außerdem benötigt:

  • Gewerbeanmeldung (nach Muster Anlage 1 zu § 14 GewO) oder alternativ amtlich bestätigter Auszug aus der Betriebekartei der zuständigen Gemeinde-/Stadtverwaltung des Betriebsitzes
  • ggf. Gesellschaftervertrag
  • Einverständniserklärung aller beteiligten Gesellschafter, dass das Fahrzeug auf die GbR zugelassen werden darf und Bestimmung einer verantwortlichen Person
  • Ausweise der Gesellschafter
  • ggf. Vollmacht

Besonderheiten

Vorlagepflicht für Hauptuntersuchungsberichte

Der Hauptuntersuchungsbericht ist im Original bei jeder An- oder Ummeldung eines Fahrzeuges vorzulegen. Die Vorlage ist auch dann erforderlich, wenn in der Zulassungsbescheinigung das Datum der nächsten Untersuchung eingestempelt ist. 

Dies gilt nicht für Neufahrzeuge, die bisher nicht zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden mussten.

Durchschn. Bearbeitungszeit/Fristen

Da Fahrten ohne gültige/r Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein nicht erlaubt sind, ist die unverzügliche Ausstellung eines Ersatzdokumentes erforderlich.

Bei Vorsprache in der Zulassungsbehörde wird die  Zulassungsbescheinigung Teil I erstellt.

Rechtliche Grundlagen

  • Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

FAQs /häufig gestellte Fragen

Muss der Diebstahl des/der Fahrzeugscheines/Zulassungsbescheinigung Teil I bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden?

Ja, weil es sich um eine strafbare Handlung handelt, ist es empfohlen eine Anzeige zu erstatten.

Muss auch der Verlust des/der Fahrzeugscheines/Zulassungsbescheinigung Teil I bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden?

Nein, der Verlust kann vom Fahrzeughalter direkt bei der Vorsprache in der Zulassungsbehörde erklärt werden.

Organisationseinheit

  • Straßenverkehrsamt, 36/3
    Aufgaben/Beschreibung einblenden
    Willy-Brandt-Platz 1
    50126 Bergheim

    Kraftfahrzeugzulassungen in Bergheim

    • Telefon: 02271/83-0
    • Telefax: 02271/83-2314 oder 3710
    • Servicezeiten

      • Montag bis Mittwoch, Freitag
        07.30 Uhr bis 12.30 Uhr
      • Donnerstag
        09.00 Uhr bis 12.30 Uhr
        14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
      • Samstag
        (Zulassungsstelle Bergheim, nur für Privatkunden)
        08.00 Uhr bis 11.00 Uhr
  • Straßenverkehrsamt, 36/3
    Aufgaben/Beschreibung einblenden
    Friedrich-Ebert-Str. 11
    50354 Hürth

    Kraftfahrzeugzulassungen in Hürth

    • Telefon: 02271/83-0
    • Telefax: 02271/83-2314 oder 3710
    • Servicezeiten

      • Montag bis Mittwoch, Freitag
        07.30 Uhr bis 12.30 Uhr
      • Donnerstag
        09.00 Uhr bis 12.30 Uhr
        14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Formulare und Broschüren

zuletzt geändert: 08.12.2010 11:12 Uhr