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Dienstführerschein umschreiben
D115 spezifische Werte
99001007114100
99001007114100
Leistung wird erbracht für:
- alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden
- Kontaktinformationen siehe unten
Umschreibung des Dienstführerscheins der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei in den EU-Kartenführerschein.
Gebühren
42,60 € oder 43,40 € (die erhöhte Gebühr wird fällig, falls mit der Umschreibung erst die Probezeit beginnt)
Unterlagen
- Personalausweis/Pass
- gültiger Dienstführerschein wenn Dienstverhältnis besteht
- Bescheinigung über die erteilte Fahrerlaubnis bei Beendigung des Dienstverhältnisses
- ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.07
- Zivilführerschein, sofern vorhanden
Besonderheiten
Beantragung nur bei der Führerscheinstelle des Rhein-Erft-Kreises möglich!
Durchschn. Bearbeitungszeit/Fristen
nach Antragstellung wird der EU-Kartenführerschein nach ca. 3-5 Wochen zugestellt bzw. liegt zur Abholung bereit.
Rechtliche Grundlagen
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
FAQs /häufig gestellte Fragen
Muss ich nach Beendigung meines Dienstverhältnisses den Dienstführerschein innerhalb einer bestimmten Frist umschreiben?
Nein, die früher geltende 2-Jahresfrist ist entfallen.
Organisationseinheit
-
Straßenverkehrsamt, 36/2
Willy-Brandt-Platz 150126 Bergheim
Fahr- und Beförderungserlaubnisse
- Telefon: 02271/83-0
- Telefax: 02271/83-2367
Servicezeiten
- Montag bis Mittwoch, Freitag
07.30 Uhr bis 12.30 Uhr - Donnerstag
09.00 Uhr bis 12.30 Uhr
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
- Montag bis Mittwoch, Freitag
Synonyme
Bundeswehrführerschein umschreiben, Polizeiführerschein umschreiben, Führerschein des Bundesgrenzschutz umschreiben, Behördenführerschein, Umschreibung, Umtausch, Dienstführerschein, Bundeswehr, Bundesgrenzschutz, Polizei, Behördenführerschein
zuletzt geändert: 26.01.2011 08:01 Uhr
