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Dienstführerschein umschreiben

Leistung wird erbracht für:

Umschreibung des Dienstführerscheins der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei in den EU-Kartenführerschein.

Gebühren

42,60 oder 43,40 (die erhöhte Gebühr wird fällig, falls mit der Umschreibung erst die Probezeit beginnt)

Unterlagen

  • Personalausweis/Pass 
  • gültiger Dienstführerschein wenn Dienstverhältnis besteht 
  • Bescheinigung über die erteilte Fahrerlaubnis bei Beendigung des Dienstverhältnisses 
  • ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.07 
  • Zivilführerschein, sofern vorhanden

Besonderheiten

Beantragung nur bei der Führerscheinstelle des Rhein-Erft-Kreises möglich!

Durchschn. Bearbeitungszeit/Fristen

nach Antragstellung wird der EU-Kartenführerschein nach ca. 3-5 Wochen zugestellt bzw. liegt zur Abholung bereit.

Rechtliche Grundlagen

  • Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

FAQs /häufig gestellte Fragen

Muss ich nach Beendigung meines Dienstverhältnisses den Dienstführerschein innerhalb einer bestimmten Frist umschreiben?

Nein, die früher geltende 2-Jahresfrist ist entfallen.

Organisationseinheit

  • Straßenverkehrsamt, 36/2
    Aufgaben/Beschreibung einblenden
    Willy-Brandt-Platz 1
    50126 Bergheim

    Fahr- und Beförderungserlaubnisse

    • Telefon: 02271/83-0
    • Telefax: 02271/83-2367
    • Servicezeiten

      • Montag bis Mittwoch, Freitag
        07.30 Uhr bis 12.30 Uhr
      • Donnerstag
        09.00 Uhr bis 12.30 Uhr
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zuletzt geändert: 26.01.2011 08:01 Uhr