Vorsorgevollmachten Beratung
D115 spezifische Werte
Leistung wird erbracht für:
Beratung von Betroffenen, Angehörigen, ehrenamtlichen Betreuern und Berufsbetreuern in rechtlichen Betreuungsverfahren für Erwachsene.
Gebühren
Unterlagen
Besonderheiten
- Der Rhein-Erft-Kreis als Betreuungsbehörde im rechtlichen Sinne ist zuständig für alle kreisangehörigen Kommunen mit Ausnahme der Großen kreisangehörigen Städte Bergheim und Kerpen.
Rechtliche Grundlagen
FAQs /häufig gestellte Fragen
Was ist eine Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung/Patientenverfügung?
Drei Instrumente stehen zur Verfügung, um in gesunden Tagen im Sinne der Selbstbestimmung schriftliche Willenserklärungen für den Fall einer späteren Einwilligungsunfähigkeit abgeben zu können:
Vorsorgevollmacht:
Jeder Mensch kann durch Unfall, Krankheit, Behinderung oder Alter in die Lage kommen, dass er seine Angelegenheiten teilweise oder gänzlich nicht mehr selbständig regeln kann. Die Vorsorgevollmacht dient dazu, eine oder mehrere Person/en Ihres Vertrauens für diesen Fall zu bevollmächtigen. Haben Sie keine Vorsorgevollmacht erstellt und können Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen, folgt ein gerichtliches Betreuungsverfahren, und zwar auch dann, wenn Sie Angehörige haben, weil diese erst durch das Gericht zum Betreuer bestellt werden müssen. Eine erstellte Vollmacht kann in vielen Fällen die Einleitung eines Betreuungsverfahrens verhindern.
Patientenverfügung:
Mittels einer Patientenverfügung kann man Entscheidungen zur medizinischen Behandlung/Nichtbehandlung oder Behandlungsbegrenzung im Voraus treffen für den Fall, dass man später nicht mehr in der Lage ist, dieses noch selbst zu entscheiden (z.B. infolge eines Komas). Oft geht es in Maßnahmen Patientenverfügungen um die Frage, ob lebensverlängernde Maßnahmen bei einer unheilbaren Krankheit durchgeführt werden sollen.
Betreuungsverfügung:
Durch eine schriftliche Verfügung für den Betreuungsfall kann man bestimmen, wer als Betreuer eingesetzt werden soll, aber auch, wer keinesfalls als Betreuer bestellt werden sollte. Das Betreuungsgericht wird bei der Bestellung eines Betreuers die in der Betreuungsverfügung festgelegten Wünsche berücksichtigen, sofern keine begründeten Bedenken gegen die Betreuerbestellung bestehen.
Wo beantrage ich eine rechtliche Betreuung?
Für die Einleitung eines rechtlichen Betreuungsverfahrens ist das zuständige Amtsgericht in seiner Funktion als Betreuungsgericht zuständig. Entsprechende Anträge sind daher ausnahmslos an das Gericht zu stellen. Die Anträge sind an keine Form gebunden. Der Anlass für die Antragstellung sollte jedoch hinreichend geschildert werden.
Wie werde ich ehrenamtlicher Betreuer?
In dem ich entweder Kontakt mit den MitarbeiterInnen der Betreuungsstelle des Rhein-Erft-Kreises aufnehme und mich beraten lasse oder das Beratungs- und Einführungsangebot für ehrenamtliche Betreuer der im Rhein-Erft-Kreis tätigen Betreuungsvereine in Anspruch nehme.
Kontaktadressen:
- Sozialdienst kath. Frauen Rhein-Erft-Kreis e. V. (Team Nord) Kirchstr. 1 a 50126 Bergheim (Tel. 02271/492713) Kölnstr. 43 (Team Süd) 50321 Brühl (Tel. 02232/213810)
- Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Rheinstr. 205 50321 Brühl (Tel. 0221/89009390)
- Diakonie Betreuungsverein Köln und Region e. V. Gartenstr. 3 50321 Brühl (Tel. 02232/946512 oder -10
- Sozialdienst kath. Frauen und Männer Rhein-Erft-Kreis e.V. Kerpener Str. 10 50374 Erftstadt (Tel. 02235/799551)
- Betreuungsverein Lebenshilfe e.V. Abtstr. 21 50354 Hürth (Tel.. 02233/935109)
Wie werde ich Berufsbetreuer?
Schriftliche Bewerbung an die Betreuungsstelle des Rhein-Erft-Kreises. Es empfiehlt sich jedoch vorab die Vereinbarung eines Beratungstermins unter der Rufnummer 02271/834518Ansprechpartner (persönliche) / Zuständigkeiten
- Bedburg: 02271-83-4575
- Elsdorf: 02271-83-4517
- Erftstadt: 02271-83-4518
- Hürth: 02271-83-4525
- Brühl: 02271-4563
- Wesseling A - N: 02271-83-4563
- Wesseling O - Z: 02271/83-4518
- Pulheim A - R: 02271-83-4561
- Pulheim S - Z: 02271/83-4517
- Frechen: 02271-83-4570
Eine persönliche Vorsprache in der Dienstelle ist nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich.
Organisationseinheit
-
Amt für Familien, Generationen und Soziales, 50/4
Willy-Brandt-Platz 150126 Bergheim
Betreuungsstelle, Jugendangelegenheiten
- Telefon: 02271/83-4562
- Telefax: 02271/83-2343
Servicezeiten
Montags bis Freitag
08.00 Uhr bis 12.30 UhrDonnerstag
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
