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Abmelden eines Fahrzeuges

Leistung wird erbracht für:

Ein Fahrzeug soll außer Betrieb gesetzt werden.

Gebühren

  • 5,60 bis 10,70

Unterlagen

  • Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I 
  • Kennzeichenschild/er
  • Bei Diebstahl: Diebstahlanzeige der Polizei

Besonderheiten

Bei Fahrzeugdiebstahl wird die Außerbetriebsetzung empfohlen. Die Außerbetriebsetzung wird außerdem bei Export oder Verkauf empfohlen.

Durchschn. Bearbeitungszeit/Fristen

Bei Vorsprache in der Zulassungsbehörde wird die Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges durchgeführt.

Rechtliche Grundlagen

  • Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

FAQs /häufig gestellte Fragen

Dürfen die Kennzeichenschilder bereits vor der Außerbetriebsetzung in der Zulassungsbehörde entsiegelt werden?

Nein, die Kennzeichen dürfen erst nach Aufforderung durch die Mitarbeiter der Zulassungsbehörde entsiegelt werden.

Wird das Finanzamt und die Versicherung über die Außerbetriebsetzung informiert?

Ja, die Zulassungsbehörde informiert automatisch die beteiligten Institutionen.

Kann ich auch Fahrzeuge mit auswärtigen Kennzeichen außer Betrieb setzen?

Ja, die Gebühr erhöht sich in diesem Fall auf 10,70

Kann ich meine Kennzeichenkombination behalten?

Ja, die Gebühr erhöht sich in diesem Fall auf 10,70

Kann ich meine Kennzeichenkombination für das Fahrzeug behalten?

Ja, das Kennzeichen wird nach Außerbetriebsetzung ein Jahr reserviert.

Kann ich die Kennzeichenkombination auf ein anderes Fahrzeug übertragen? (am gleichen Tag)

Ja, die Übertragung ist möglich gegen eine Mehraufwandsgebühr in Höhe von 12,80 EUR.

Können die bisherigen Kennzeichenschilder (Blechschilder) auch für ein neues Fahrzeug weiterverwendet werden?

Ja, dies ist grundsätzlich möglich, allerdings müssen die Schilder in einem technisch und optisch ordnungsgemäßen Zustand sein, d. h. sie müssen bereits mir reflektierender Folie ausgerüstet sein, die Schrift muss deutlich lesbar (und nicht verblasst) sein, sie dürfen nicht rostig sein und keine scharfen Kanten haben.  

Kann ich mein Fahrzeug im Ausland abmelden?

Eine Abmeldung eines zugelassenen Fahrzeuges im Ausland ist nicht vorgesehen. Die Abmeldung oder die Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen findet vor dem Export statt. Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein und Kennzeichenschilder sind somit immer der Zulassungsbehörde in Deutschland zur Abmeldung vorzulegen. Dies kann auch durch Bevollmächtigte, die zuvor per Post oder Kurier die Unterlagen bekommen haben, durchgeführt werden.

Organisationseinheit

  • Straßenverkehrsamt, 36/3
    Aufgaben/Beschreibung einblenden
    Willy-Brandt-Platz 1
    50126 Bergheim

    Kraftfahrzeugzulassungen in Bergheim

    • Telefon: 02271/83-0
    • Telefax: 02271/83-2314 oder 3710
    • Servicezeiten

      • Montag bis Mittwoch, Freitag
        07.30 Uhr bis 12.30 Uhr
      • Donnerstag
        09.00 Uhr bis 12.30 Uhr
        14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
      • Samstag
        (Zulassungsstelle Bergheim, nur für Privatkunden)
        08.00 Uhr bis 11.00 Uhr
  • Straßenverkehrsamt, 36/3
    Aufgaben/Beschreibung einblenden
    Friedrich-Ebert-Str. 11
    50354 Hürth

    Kraftfahrzeugzulassungen in Hürth

    • Telefon: 02271/83-0
    • Telefax: 02271/83-2314 oder 3710
    • Servicezeiten

      • Montag bis Mittwoch, Freitag
        07.30 Uhr bis 12.30 Uhr
      • Donnerstag
        09.00 Uhr bis 12.30 Uhr
        14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Formulare und Broschüren

zuletzt geändert: 28.02.2012 09:02 Uhr