cck - Wiederzulassung eines Fahrzeuges (gleicher Halter)


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Wiederzulassung eines Fahrzeuges (gleicher Halter)

Leistung wird erbracht für:

Fahrzeuge, die zum Beispiel nach jahreszeitbedingter Außerbetriebsetzung wieder zugelassen werden sollen.

Gebühren

11,40 € (erhöht sich zum Beispiel bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens und/oder bei Ausstellung neuer Fahrzeugdokumente)

Unterlagen

  • Personalausweis/Pass i.V.m. Meldebescheinigung 
  • Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II 
  • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I 
  • Versicherungsnachweis in Form einer elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
  • Prüfbericht Hauptuntersuchung (im Original)
  • Bankdaten (Kontonummer und BLZ) 
  • ggf. Vollmacht
  • ggf. Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten

Benötigte zusätzliche Unterlagen bei Zulassung für Firmen/Gewerbe/Vereine

GmbH, OHG, AG, eingetragene Vereine, usw.

Neben den sonstigen erforderlichen Unterlagen werden außerdem benötigt:

  • Gewerbeanmeldung (nach Muster Anlage 1 zu § 14 GewO) oder alternativ amtlich bestätigter Auszug aus der Betriebekartei der zuständigen Gemeinde-/Stadtverwaltung des Betriebsitzes
  • Handelsregisterauszug bzw. Vereinsregister
  • Ausweis (oder Kopie) der im Register benannten Person (Geschäftsführer oder Prokurist)

Zulassung auf ein Einzelgewerbe

  • Gewerbeanmeldung (nach Muster Anlage 1 zu § 14 GewO) oder alternativ amtlich bestätigter Auszug aus der Betriebekartei der zuständigen Gemeinde-/Stadtverwaltung des Betriebsitzes

Zulassung auf eine GbR

Neben den sonstigen erforderlichen Unterlagen werden außerdem benötigt:

  • Gewerbeanmeldung (nach Muster Anlage 1 zu § 14 GewO) oder alternativ amtlich bestätigter Auszug aus der Betriebekartei der zuständigen Gemeinde-/Stadtverwaltung des Betriebsitzes
  • ggf. Gesellschaftervertrag
  • Einverständniserklärung aller beteiligten Gesellschafter, dass das Fahrzeug auf die GbR zugelassen werden darf und Bestimmung einer verantwortlichen Person
  • Ausweise der Gesellschafter
  • ggf. Vollmacht

Besonderheiten

Ist das Fahrzeug länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt und der originale Fahrzeugbrief noch vorhanden, ist es erforderlich, dass das Fahrzeug im Originalzustand ist und dies von einem Sachverständigen schriftlich bestätigt wird. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, ist die Vorlage eines Gutachtens nach § 21 StVZO (Vollabnahme) erforderlich.

Vorlagepflicht für Hauptuntersuchungsberichte

Der Hauptuntersuchungsbericht ist im Original bei jeder An- oder Ummeldung eines Fahrzeuges vorzulegen. Die Vorlage ist auch dann erforderlich, wenn in der Zulassungsbescheinigung das Datum der nächsten Untersuchung eingestempelt ist. 

Dies gilt nicht für Neufahrzeuge, die bisher nicht zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden mussten.

Durchschn. Bearbeitungszeit/Fristen

Bei Vorsprache in der Zulassungsbehörde wird die Zulassung des Fahrzeuges durchgeführt.

Die Kennzeichenkombination wird nach Außerbetriebsetzung für 12 Monate reserviert.

Rechtliche Grundlagen

  • Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

FAQs /häufig gestellte Fragen

Reichen die Plaketten auf den Kennzeichenschildern als Nachweis für die gültige Haupt- und Abgasuntersuchung aus?

Nein, die Vorlage des Haupt- und des Abgasuntersuchungsberichtes ist erforderlich

Kann ich die bisherigen Kennzeichenschilder wieder verwenden?

Ja, wenn die Kennzeichenkombination reserviert ist und die Kennzeichenschilder in einem ordnungsgemäßen Zustand sind (leserlich, rostfrei, etc.)

Organisationseinheit

  • Straßenverkehrsamt, 36/3
    Aufgaben/Beschreibung einblenden
    Willy-Brandt-Platz 1
    50126 Bergheim

    Kraftfahrzeugzulassungen in Bergheim

    • Telefon: 02271/83-0
    • Telefax: 02271/83-2314 oder 3710
    • Servicezeiten

      • Montag bis Mittwoch, Freitag
        07.30 Uhr bis 12.30 Uhr
      • Donnerstag
        09.00 Uhr bis 12.30 Uhr
        14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
      • Samstag
        (Zulassungsstelle Bergheim, nur für Privatkunden)
        08.00 Uhr bis 11.00 Uhr
  • Straßenverkehrsamt, 36/3
    Aufgaben/Beschreibung einblenden
    Friedrich-Ebert-Str. 11
    50354 Hürth

    Kraftfahrzeugzulassungen in Hürth

    • Telefon: 02271/83-0
    • Telefax: 02271/83-2314 oder 3710
    • Servicezeiten

      • Montag bis Mittwoch, Freitag
        07.30 Uhr bis 12.30 Uhr
      • Donnerstag
        09.00 Uhr bis 12.30 Uhr
        14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Formulare und Broschüren

  • Vollmacht
    für die Zulassung eines Fahrzeuges
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zuletzt geändert: 08.11.2010 09:11 Uhr