Wiederzulassung eines Fahrzeuges (gleicher Halter)
D115 spezifische Werte
Leistung wird erbracht für:
- alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden
- Kontaktinformationen siehe unten
Fahrzeuge, die zum Beispiel nach jahreszeitbedingter Außerbetriebsetzung wieder zugelassen werden sollen.
Gebühren
11,40 € (erhöht sich zum Beispiel bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens und/oder bei Ausstellung neuer Fahrzeugdokumente)
Unterlagen
- Personalausweis/Pass i.V.m. Meldebescheinigung
- Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- Versicherungsnachweis in Form einer elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
- Prüfbericht Hauptuntersuchung (im Original)
- Bankdaten (Kontonummer und BLZ)
- ggf. Vollmacht
- ggf. Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
Benötigte zusätzliche Unterlagen bei Zulassung für Firmen/Gewerbe/Vereine
GmbH, OHG, AG, eingetragene Vereine, usw.
Neben den sonstigen erforderlichen Unterlagen werden außerdem benötigt:
- Gewerbeanmeldung (nach Muster Anlage 1 zu § 14 GewO) oder alternativ amtlich bestätigter Auszug aus der Betriebekartei der zuständigen Gemeinde-/Stadtverwaltung des Betriebsitzes
- Handelsregisterauszug bzw. Vereinsregister
- Ausweis (oder Kopie) der im Register benannten Person (Geschäftsführer oder Prokurist)
Zulassung auf ein Einzelgewerbe
- Gewerbeanmeldung (nach Muster Anlage 1 zu § 14 GewO) oder alternativ amtlich bestätigter Auszug aus der Betriebekartei der zuständigen Gemeinde-/Stadtverwaltung des Betriebsitzes
Zulassung auf eine GbR
Neben den sonstigen erforderlichen Unterlagen werden außerdem benötigt:
- Gewerbeanmeldung (nach Muster Anlage 1 zu § 14 GewO) oder alternativ amtlich bestätigter Auszug aus der Betriebekartei der zuständigen Gemeinde-/Stadtverwaltung des Betriebsitzes
- ggf. Gesellschaftervertrag
- Einverständniserklärung aller beteiligten Gesellschafter, dass das Fahrzeug auf die GbR zugelassen werden darf und Bestimmung einer verantwortlichen Person
- Ausweise der Gesellschafter
- ggf. Vollmacht
Besonderheiten
Ist das Fahrzeug länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt und der originale Fahrzeugbrief noch vorhanden, ist es erforderlich, dass das Fahrzeug im Originalzustand ist und dies von einem Sachverständigen schriftlich bestätigt wird. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, ist die Vorlage eines Gutachtens nach § 21 StVZO (Vollabnahme) erforderlich.
Vorlagepflicht für Hauptuntersuchungsberichte
Der Hauptuntersuchungsbericht ist im Original bei jeder An- oder Ummeldung eines Fahrzeuges vorzulegen. Die Vorlage ist auch dann erforderlich, wenn in der Zulassungsbescheinigung das Datum der nächsten Untersuchung eingestempelt ist.
Dies gilt nicht für Neufahrzeuge, die bisher nicht zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden mussten.
Durchschn. Bearbeitungszeit/Fristen
Bei Vorsprache in der Zulassungsbehörde wird die Zulassung des Fahrzeuges durchgeführt.
Die Kennzeichenkombination wird nach Außerbetriebsetzung für 12 Monate reserviert.
Rechtliche Grundlagen
- Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
FAQs /häufig gestellte Fragen
Reichen die Plaketten auf den Kennzeichenschildern als Nachweis für die gültige Haupt- und Abgasuntersuchung aus?
Nein, die Vorlage des Haupt- und des Abgasuntersuchungsberichtes ist erforderlich
Kann ich die bisherigen Kennzeichenschilder wieder verwenden?
Ja, wenn die Kennzeichenkombination reserviert ist und die Kennzeichenschilder in einem ordnungsgemäßen Zustand sind (leserlich, rostfrei, etc.)
Organisationseinheit
-
Straßenverkehrsamt, 36/3
Willy-Brandt-Platz 150126 Bergheim
Kraftfahrzeugzulassungen in Bergheim
- Telefon: 02271/83-0
- Telefax: 02271/83-2314 oder 3710
Servicezeiten
- Montag bis Mittwoch, Freitag
07.30 Uhr bis 12.30 Uhr - Donnerstag
09.00 Uhr bis 12.30 Uhr
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr - Samstag
(Zulassungsstelle Bergheim, nur für Privatkunden)
08.00 Uhr bis 11.00 Uhr
- Montag bis Mittwoch, Freitag
-
Straßenverkehrsamt, 36/3
Friedrich-Ebert-Str. 1150354 Hürth
Kraftfahrzeugzulassungen in Hürth
- Telefon: 02271/83-0
- Telefax: 02271/83-2314 oder 3710
Servicezeiten
- Montag bis Mittwoch, Freitag
07.30 Uhr bis 12.30 Uhr - Donnerstag
09.00 Uhr bis 12.30 Uhr
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
- Montag bis Mittwoch, Freitag
Formulare und Broschüren
- Vollmacht
für die Zulassung eines Fahrzeuges
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