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Anmeldung eines ausländischen Vereins

Leistung wird erbracht für:

  • Kontaktinformationen siehe unten

Als ein Ausländerverein gilt ein Verein, dessen Mitglieder oder Leiter überwiegend Ausländer sind oder dessen Sitz im Ausland ist, dessen Organisation oder Tätigkeit sich aber auf Deutschland erstreckt.

Gebühren

Keine Gebührenerhebung

Unterlagen

  • Satzung des Vereins oder, wenn der Verein keine Satzung hat, Angaben über Name, Sitz und Zweck des Vereins
  • Namen und Anschriften der Vorstandsmitglieder oder der zur Vertretung berechtigten Personen
  • Gründungsprotokoll

Durchschn. Bearbeitungszeit/Fristen

Die Anmeldung hat innerhalb von 2 Wochen auf deutsch nach Gründung bei der Kreispolizeibehörde zu erfolgen, unabhängig etwaiger Anmeldung beim zuständigen Amtsgericht.

Die Behörde verschickt nach erfolgter Anmeldung eine schriftliche Bestätigung.

Rechtliche Grundlagen

FAQs /häufig gestellte Fragen

Der Vorstand ist anmeldepflichtig. Hat ein Verein keinen Vorstand, trifft die Anmeldepflicht die vertretungsberechtigten Mitglieder.

Bei einer organisatorischen Einrichtung eines ausländischen Vereins gilt die Anmeldepflicht auch für die Personen, die die Einrichtung leiten. Die Anmeldung muss auf deutsch erfolgen.

Ansprechpartner (persönliche) / Zuständigkeiten

  • Frau Hahlweg
    Tel.: 02271/83-3114
    Fax.: 02237/97302–2009
  • Frau Raab
    Tel.: 02271/83-3115
    Fax.: 02237/97302–2009

Organisationseinheit

  • Polizeiverwaltung, 31
    Aufgaben/Beschreibung einblenden
    Philipp-Schneider-Straße 8-10
    50171 Kerpen

    • Telefon: 02271/83-0
    • Telefax: 02237/97302-2009
    • Servicezeiten

      • Montag bis Dienstag, Donnerstag bis Freitag
        08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
      • Donnerstag
        08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
        14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
      • Mittwoch geschlossen

Formulare und Broschüren

zuletzt geändert: 03.01.2012 16:01 Uhr