cck - Aufbruchgenehmigung


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Aufbruchgenehmigung

Leistung wird erbracht für:

  • Kontaktinformationen siehe unten

Für die Verlegung von Leitungen (z.B. Strom), Rohren (z.B. Gas) und TKG-Linien sind Anträge zu stellen. Für Aufbrüche nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) wird eine Aufbruchgenehmigung benötigt.

Gebühren

  • Verwaltungsgebühren

Unterlagen

  • Formloser Antrag (ist beim Fachamt erhältlich)
  • Pläne

Durchschn. Bearbeitungszeit/Fristen

  • Mindestens 4 Wochen vorher
Bei Rohrbrüchen kann die Genehmigung auch per Fax erteilt werden.

Ansprechpartner (persönliche) / Zuständigkeiten

  • Herr Hübner
    02271-83/4668
  • Herr Bongen
    02271-83/4674
  • Frau van Cleef
    02271-83/4686

Organisationseinheit

zuletzt geändert: 03.05.2011 10:05 Uhr