Anmeldung Krankenpflegedienste
D115 spezifische Werte
Leistung wird erbracht für:
- alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden
- Kontaktinformationen siehe unten
Laut §18 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) muss derjenige, der einen nichtakademischen Heilberuf selbständig ausüben möchte oder Angehörige dieser Berufe beschäftigt, die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der unteren Gesundheitsbehörde anzeigen, in deren Bezirk die Tätigkeit ausgeübt wird.
Gebühren
Unterlagen
Haben Sie vor, sich mit einen Krankenpflegedienst im Rhein-Erft-Kreis zu eröffnen, so werden folgende Unterlagen benötigt:
- Kurzes Anschreiben, ab wann und unter welcher Anschrift der Krankenpflegedienst eröffnet wird
- Struktur des Krankenpflegedienstes (Wer übt die Pflegedienstleitung aus?; Wer übt die stellvertretendende Pflegedienstleitung aus?;
3. Welches Personal wird eingestellt?)
Von den o.g. Personen müssen die beglaubigten Fotokopien der Berufsanerkennungen sowie eine Kopie der Personalausweise dem Gesundheitsamt vorgelegt werden.
Ausnahme sind Personen, die nur in der Grundpflege eingesetzt werden. Diese müssen Sie nur namentlich benennen.
Rechtliche Grundlagen
- §18 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst
FAQs /häufig gestellte Fragen
Welche Berufe zählen in NRW zu den nichtakademischen Berufen:
- Diätassistent/in
- Ergotherapeut/in
- Gesundheits- und Krankenpfleger/in
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
- Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in
- Hebamme / Entbindungspfleger
- Heilpraktiker/in
- Logopäde/in
- Masseur/in und med. Bademeister/in
- Medizinisch – technische/r Laborassistent/in
- Medizinisch – technische/r Radiologieassistent/in
- Medizinisch – technische/r Assistent für Funktionsdiagnostik
- Orthoptist/in
- Physiotherapeut/in
- Podologe/in
- Rettunsgassistent/in
- Pharmazeutisch – technische/r Assistent/in
Organisationseinheit
-
Gesundheitsamt, 53/5
Willy-Brandt-Platz 150126 Bergheim
Gesundheitsaufsicht und -verwaltung
- Telefon: 02271/83-4533
- Telefax: 02271/83-2359
Servicezeiten
Montags bis Freitag
08.00 Uhr bis 12.30 UhrDonnerstag
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
