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Anmeldung Krankenpflegedienste

Leistung wird erbracht für:

Laut §18 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) muss derjenige, der einen nichtakademischen Heilberuf selbständig ausüben möchte oder Angehörige dieser Berufe beschäftigt, die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der unteren Gesundheitsbehörde anzeigen, in deren Bezirk die Tätigkeit ausgeübt wird.

Gebühren

Nach Eingang der Unterlagen erhalten Sie von Seiten des Gesundheitsamtes ein Bestätigungsschreiben sowie einen Gebührenbescheid, der sich zur Zeit zwischen 12,78 und 51,12 beläuft.

Unterlagen

Haben Sie vor, sich mit einen Krankenpflegedienst im Rhein-Erft-Kreis zu eröffnen, so werden folgende Unterlagen benötigt: 

  • Kurzes Anschreiben, ab wann und unter welcher Anschrift der Krankenpflegedienst eröffnet wird 
  • Struktur des Krankenpflegedienstes (Wer übt die Pflegedienstleitung aus?; Wer übt die stellvertretendende Pflegedienstleitung aus?;
    3. Welches Personal wird eingestellt?)

Von den o.g. Personen müssen die beglaubigten Fotokopien der Berufsanerkennungen sowie eine Kopie der Personalausweise dem Gesundheitsamt vorgelegt werden.

Ausnahme sind Personen, die nur in der Grundpflege eingesetzt werden. Diese müssen Sie nur namentlich benennen.

Rechtliche Grundlagen

  • §18 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst

FAQs /häufig gestellte Fragen

Welche Berufe zählen in NRW zu den nichtakademischen Berufen:

  • Diätassistent/in 
  • Ergotherapeut/in 
  • Gesundheits- und Krankenpfleger/in
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in 
  • Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in 
  • Hebamme / Entbindungspfleger 
  • Heilpraktiker/in 
  • Logopäde/in
  • Masseur/in und med. Bademeister/in 
  • Medizinisch – technische/r Laborassistent/in
  • Medizinisch – technische/r Radiologieassistent/in 
  • Medizinisch – technische/r Assistent für Funktionsdiagnostik 
  • Orthoptist/in 
  • Physiotherapeut/in 
  • Podologe/in 
  • Rettunsgassistent/in
  • Pharmazeutisch – technische/r Assistent/in

Organisationseinheit

  • Gesundheitsamt, 53/5
    Aufgaben/Beschreibung einblenden
    Willy-Brandt-Platz 1
    50126 Bergheim

    Gesundheitsaufsicht und -verwaltung

    • Telefon: 02271/83-4533
    • Telefax: 02271/83-2359
    • Servicezeiten

      Montags bis Freitag

      08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

      Donnerstag

      14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
zuletzt geändert: 14.09.2010 16:09 Uhr