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Amtsärztliche Begutachtungen

Leistung wird erbracht für:

  • Kontaktinformationen siehe unten

Der amts- und sozialärztliche Dienst führt Begutachtungen von Einzelpersonen auf Anforderung von Behörden, Gerichten und Institutionen durch. Ein schriftlicher Untersuchungsauftrag ist grundsätzlich erforderlich.

Daneben werden ärztliche Aufgaben in anderen Bereichen wie Hygiene und Umwelt, Medizinalaufsicht und Prüfungen und bei Beratungsangeboten (Aids, Impfungen, Behinderte etc.) wahrgenommen.

Gebühren

Unterschiedlich nach Untersuchungsumfang, z.B. Einstellungsuntersuchung ca. 70€, gemäß Gebührenordnung des Rhein-Erft-Kreises.

Unterlagen

  • Personalausweis
  • Auftragsschreiben der Behörde (falls es dem Gesundheitsamt noch nicht vorliegen sollte)
  • Verfügbare ärztliche Befunde wie beispielsweise Behandlungsberichte, Laborbefunde, EKGs Rechnungen, Bescheide anderer Behörden usw.

Durchschn. Bearbeitungszeit/Fristen

Durch die amtsärztliche Untersuchung soll ein aktueller medizinischer Befund erhoben werden. Im Rahmen der ärztlichen Untersuchung werden daher insbesondere die gesundheitliche Vorgeschichte und akute Erkrankungen erfragt.

Darüber hinaus werden Fremdbefunde über bereits durchgeführte Untersuchungen oder Behandlungen ausgewertet.

Zusätzliche Untersuchungen durch weitere Fachärzte können im Einzelfall veranlasst werden.

FAQs /häufig gestellte Fragen

Wer wird begutachtet?

Der amts- und sozialärztliche Dienst ist für alle Personen zuständig, die ihren ersten Wohnsitz im Rhein-Erft-Kreis haben.

Was wird begutachtet?

  • Amtärztlicher Dienst:

Gutachten werden im amtsärztlichen Dienst vor allem erstellt zu:

  1. Einstellungen,
  2. Dienstfähigkeiten,
  3. Heilmaßnahmen,
  4. Haft- und Verhandlungsfähigkeiten,
  5. Übernahmen ins Beamtenverhältnis,
  6. ausländerrechtlichen Fragestellungen,
  7. Beihilfefragen,
  8. sonstige Gutachtenaufträge entsprechend der jeweiligen rechtlichen Grundlage
  • Sozialärztlicher Dienst

Im Bereich der sozialmedizinischen Begutachtung werden gesundheitliche Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen im allgemeinen und in besonderen Lebenslagen im Auftrage des örtlichen Sozialhilfeträgers aber auch des überörtlichen Sozialhilfeträgers oder der Arge festgestellt.

Geprüft werden zum Beispiel:

  1. Erwerbs- und Arbeitsfähigkeit,
  2. Ernährungszulagen,
  3. Teilnahme an gemeinnützigen Arbeiten,
  4. Durchführung von Heilmaßnahmen,
  5. Wohnungsproblemen,
  6. Begutachtung zu Pflegefragen und Hilfsmittelversorgungen

Ansprechpartner (persönliche) / Zuständigkeiten

Amtsärztliche Bezirke:

  • Herr Bernard Kirchberg
    Elsdorf, Frechen, Hürth, Kerpen
  • Dr. Koesters
    Bedburg, Bergheim, Erftstadt, Pulheim
  • Dr. Henzel
    Brühl, Wesseling, Widersprüche

Sozialärztliche Bezirke:

  • Herr Bernard Kirchberg
    Erftstadt, Frechen, Hürth, Kerpen
  • Dr. Koesters
    Bedburg, Bergheim, Elsdorf, Pulheim
  • Frau Windelschmidt
    Brühl, Wesseling
  • Dr. Henzel
    Widersprüche, Clearing-Stelle

Termin nur nach Vereinbarung !!

Sekretariate für Terminvereinbarungen:

  • Sekretariat Dr. Henzel:
    Frau Goern-Kölsche, Tel.: 02271/83-4311
  • Sekretariat Dr. Koesters:
    Frau Kautz, Tel.: 02271/83-4316
  • Sekretariat Herr Kirchberg:
    Frau Meyer, Tel.: 02271/83-4312
  • Sekretariat Frau Windelschmidt
    Frau Cremerius, Tel.: 02271/83-4319

Organisationseinheit

  • Gesundheitsamt, 53/1
    Aufgaben/Beschreibung einblenden
    Willy-Brandt-Platz 1
    50126 Bergheim

    Amts- und sozialärztliche Aufgaben, Beratungsdienste

    • Telefon: 02271/83-4532
    • Telefax: 02271/83-3717
    • Servicezeiten

      Montags bis Freitag

      08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

      Donnerstag

      14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
zuletzt geändert: 12.11.2010 08:11 Uhr