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100 km/h-Plakette für Anhänger

Leistung wird erbracht für:

  • Kontaktinformationen siehe unten

Fahrten mit Anhängern mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 Kilometern pro Stunde auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen.

Gebühren

15,00

Unterlagen

• Personalausweis/Pass i.V.m. Meldebescheinigung
• Zulassungsbescheinigung Teil I
• Herstellerbescheinigung oder Bestätigung der Prüforganisation oder eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder ein entsprechender Hinweis im Fahrzeugschein, dass das Fahrzeug im Sinne der 9. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrsordnung für den 100 km/h Betrieb geeignet ist.
ggf. Vollmacht

Besonderheiten

Die Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h ist möglich für:

• Personkraftwagen mit Anhänger
• Mehrspurige Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t mit Anhängern
• Omnibusse mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t mit Anhängern

Das Zugfahrzeug muss mit einem automatischen Antiblockierverhinderer (ABS) ausgestattet sein. Auch müssen die Reifen des Anhängers zum Zeitpunkt der jeweiligen Fahrt jünger als sechs Jahre und für mindestens 120 km/h zugelassen (= Geschwindigkeitskategorie L) sein.

Käufer von Neufahrzeugen können die Tempo-100-Plakette direkt bei Zulassung des Fahrzeugs in der Kfz-Zulassungsstelle beantragen. Abhängig von der Art der Erteilung der Betriebserlaubnis muss der entsprechende Hinweis entweder im Datensatz des Kraftfahrt-Bundesamtes (Feld 22 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) oder im amtlichen Muster der Datenbestätigung des Herstellers enthalten sein.

Durchschn. Bearbeitungszeit/Fristen

Bei Vollständig- und Richtigkeit der Unterlagen wird die 100 km/h-Plakette in der Zulassungsbehörde ausgehändigt.

Rechtliche Grundlagen

• Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
• Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
• 9. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrsordnung

FAQs /häufig gestellte Fragen

Kann ich die 100 km/h Plakette schon vor dem Besuch der Zulassungsbehörde kaufen?

Nein, weil die Zulassungsbehörde spezielle, mit einem Behördesiegel versehene, 100 km/h Plaketten ausgibt.

Organisationseinheit

  • Straßenverkehrsamt, 36/3
    Aufgaben/Beschreibung einblenden
    Willy-Brandt-Platz 1
    50126 Bergheim

    Kraftfahrzeugzulassungen in Bergheim

    • Telefon: 02271/83-0
    • Telefax: 02271/83-2314 oder 3710
    • Servicezeiten

      • Montag bis Mittwoch, Freitag
        07.30 Uhr bis 12.30 Uhr
      • Donnerstag
        09.00 Uhr bis 12.30 Uhr
        14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
      • Samstag
        (Zulassungsstelle Bergheim, nur für Privatkunden)
        08.00 Uhr bis 11.00 Uhr
  • Straßenverkehrsamt, 36/3
    Aufgaben/Beschreibung einblenden
    Friedrich-Ebert-Str. 11
    50354 Hürth

    Kraftfahrzeugzulassungen in Hürth

    • Telefon: 02271/83-0
    • Telefax: 02271/83-2314 oder 3710
    • Servicezeiten

      • Montag bis Mittwoch, Freitag
        07.30 Uhr bis 12.30 Uhr
      • Donnerstag
        09.00 Uhr bis 12.30 Uhr
        14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Formulare und Broschüren

  • Vollmacht
    für die Zulassung eines Fahrzeuges
    Größe: [0 KB]
zuletzt geändert: 29.08.2011 09:08 Uhr