Förderprogramme - Kommunale Aktionsprogramme


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Kommunale Aktionsprogramme

10.03.08 11:16 Uhr
Aktuelle Aufrufe, Stand Februar 2012
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen

EU-Programm
"Europa für Bürgerinnen und Bürger 2007 - 2013"

Aktion 4 "Aktive europäische Erinnerung"

Diese Aktion unterstützt Projekte, die der Wahrung des Gedenkens der Opfer des Nationalsozialismus und Stalinismus sowie der Verbesserung des Wissens und Verständnisses der heutigen und zukünftigen Generationen über die Geschehnisse in Lagern und anderen Orten der Massenvernichtung von Zivilisten dienen. Es gilt eine jährliche Antragsfrist bis zum 30. April eines jeden Jahres.

Nähere Informationen finden Sie hier.

(Quelle: Rat der Gemeinden und Regionen Europas – Deutsche Sektion)

 

EU-Programm
Nichtstaatliche Akteure und lokale Behörden im Bereich Entwicklung

Non-State Actors and Local Authorities in Development (NSA - LA)

Das Programm "Nichtstaatliche Akteure und lokale Behörden im Bereich Entwicklung" ist Nachfolger der Programme für Kofinanzierungsmaßnahmen mit NRO und für die dezentralisierte Zusammenarbeit. Durch die Unterstützung des Initiativrechts der nichtstaatlichen Akteure und lokalen Behörden sollen die geografischen sowie andere thematischen Program-me ergänzt werden.

Prioritäres Ziel dieses Programms ist die Ausmerzung der Armut im Rahmen der nachhaltigen Entwicklung, insbesondere durch die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele. Weitere wichtige Ziele betreffen unter anderem die verantwortungsvolle Staatsführung und die Menschenrechte, die als Querschnittsthemen in allen Maßnahmen in den Partnerländern einzubeziehen sind.

Das Amt für Zusammenarbeit veröffentlicht die länderbezogenen Aufrufe nebst Leitfäden und Antragsunterlagen auf ihrer Website http://ec.europa.eu/europeaid/cgi/frame12.pl  ("By programme" wählen, Haken bei "Other", Open" und "Grants" setzen, dann "Anfrage senden").

Nähere Informationen erhalten Sie hier.

(Quelle: Rat der Gemeinden und Regionen Europas – Deutsche Sektion)

 

EU-Programm
ELENA - European Local ENergy Assistance

Um die Mobilisierung von Mitteln für Investitionen in nachhaltige Energieprojekte der Städte und Regionen zu erleichtern, haben die Europäische Kommission und die Europäische Investitionsbank EIB eine Fazilität für technische Hilfe unter dem Namen ELENA (European Local ENergy Assistance) eingerichtet. Die Mittel hierfür werden aus dem Programm Intelligente Energie Europa bereitgestellt.

Eine feste Antragsfrist gibt es nicht. Die Unterstützung wird im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets nach dem Prinzip „first come – first served“ vergeben. Interessenten können sich in einer beliebigen Form an die EIB wenden - telefonisch, per Fax, E-Mail oder Brief (vorzugsweise jedoch per E-Mail an elena@eib.org). Beim ersten Kontakt benötigt die EIB die folgenden Angaben: Kurzbeschreibung des geplanten Vorhabens (z.B. Art des Vorhabens, Durchführungskonzept), voraussichtliche Projektkosten und Zeitplan für das Programm sowie Betrag, Umfang und wichtigster Bedarf, der durch die beantragte technische Hilfe abgedeckt werden soll.
Im Internet sind weitere Informationen abrufbar unter http://www.eib.org/products/technical_assistance/elena/index.htm?lang=de&.

Nähere Informationen erhalten Sie hier.

(Quelle: Rat der Gemeinden und Regionen Europas – Deutsche Sektion)

 

EU-Programm
EU-Finanzierungsinstrument für den Katastrophenschutz (2007-2013)

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen: Projekte zur Vorsorge und Prävention

Das Finanzierungsinstrument für den Katastrophenschutz unterstützt und ergänzt die Anstrengungen der EU-Mitgliedstaaten zum Schutz der Bevölkerung, aber auch der Umwelt im Falle von Naturkatastrophen und durch Menschen verursachten Katastrophen, bei Terroranschlägen und bei technologischen, radiologischen oder ökologischen Unfällen. Die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten beim Katastrophenschutz soll somit erleichtert und gleichzeitig verstärkt werden.

Das gesamte Budget beträgt für Projekte des Bereichs „Prävention“ 1,7 Mio. Euro, der Zuschuss kann maximal 500.000 Euro betragen. Für Projekte des Bereichs „Vorsorge“ beläuft sich das Budget auf 1,35 Mio. EUR, hier liegt der Höchstzuschuss pro Projekt bei 400.000 Euro. Der Zuschuss der EU zu einem bewilligten Projekt beträgt 75% der förderfähigen Kosten. Die Laufzeit der Projekte ist auf 24 Monate begrenzt.

Nähere Informationen erhalten Sie hier.

(Quelle: EU - Amtsblatt C 311 vom 19.12.2009)

 

 

Aufruf der EU-Kommission zur Einreichung von Vorschlägen: Nichtstaatliche Akteure und lokale Behörden in der Entwicklungszusammenarbeit: Entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit in Europa

Mit dem thematischen Programm „Nichtstaatliche Akteure und lokale Behörden im Entwicklungsprozess“ unterstützt die EU-Kommission das Initiativrecht nichtstaatlicher Akteure und lokaler Behörden in der Entwicklungszusammenarbeit, indem sie dort, wo geografische Programme nicht das geeignete Instrument darstellen, lokale „Eigeninitiativen“ finanziert und dadurch andere thematische Programme in spezifischen Sektoren ergänzt.
Das Programm ist die drei folgenden Zielbereiche unterteilt:
Ziel 1) Maßnahmen in den Entwicklungsländern und -regionen;
Ziel 2) Sensibilisierungs- und Bildungsmaßnahmen in Europa zum Thema Entwicklung;
Ziel 3) Maßnahmen zur Erleichterung der Koordinierung der Netze der Zivilgesellschaft und lokalen Behörden.

Nähere Informationen erhalten Sie hier.
(Quelle: Rat der Gemeinden und Regionen Europas – Deutsche Sektion)

 

Aufruf der EU-Kommission zur Einreichung von Vorschlägen: Drogenprävention und -aufklärung 2007-2013
(Drug prevention and information 2007 - 2013 DPIP)

Das EU-Programm "Drogenprävention und -aufklärung" bietet finanzielle Unterstützung für Projekte, die auf den Austausch und die Verbreitung empfehlenswerter Verfahren in der EU abzielen, um so Drogenprävention und -behandlung zu verbessern, drogenbedingte Gesundheitsschäden zu verringern und Drogenmissbrauch vorzubeugen. Mit dem aktuellen Aufruf bittet die EU-Kommission um die Einreichung von Projektvorschlägen im Rahmen dieses Programms.

Nähere Informationen erhalten Sie hier.

(Quelle: Rat der Gemeinde und Regionen Europas - Deutsche Sektion)

 

 

Aufruf der EU-Kommission zur Einreichung von Vorschlägen: EU Partnerschaft für den Frieden

 

Ziel des Programms "EU Partnerschaft für den Frieden" ist die Stärkung der Zivilgesellschaft im Prozess der Friedensbildung und der Konflikttransformation im Nahen Osten. Dabei liegt der Schwerpunkt auf Aktivitäten, die den Menschen vor Ort direkt zu Gute kommen sollen.

 Nähere Informationen erhalten Sie hier.

(Quelle: Rat der Gemeinde und Regionen Europas - Deutsche Sektion)

 

 

Aufruf der EU-Kommission zur Einreichung von Vorschlägen: Erziehung zur unternehmerischen Initiative

 

Mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen soll die Umsetzung von Grundsatz 1 des Small Business Act und der Oslo-Agenda "Erziehung zu unternehmerischem Denken und Handeln in Europa" unterstützt werden. Im Small Business Act wird empfohlen, innovatives und unternehmerisches Denken bei jungen Menschen zu fördern, indem es als Schlüsselkompetenz in die Lehrpläne der Schulen aufgenommen wird und das unternehmerische Denken in der Lehrerausbildung den angemessenen Stellenwert erhält. Zielgruppen für die Maßnahmen sind Lehrpersonal und junge Menschen in Grund-, Sekundar- und Hochschu-len.

 

Nähere Informationen erhalten Sie hier.

(Quelle: Rat der Gemeinde und Regionen Europas - Deutsche Sektion)

 

 

Unterstützung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) ICT Policy Support Programme (ICT PSP)

 

Im EU-Amtsblatt C 30 vom 03.02.2012 ist der Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für Projekte im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT PSP) erschienen. Das IKT PSProgramm ist eingebettet in das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation und hat zum Ziel, IKT in Bereichen von öffentlichem Interesse zu verbreiten sowie Lösungsansätze für Herausforderungen zu entwickeln. Gefördert werden Projekte zur Markteinführung, eine Beteiligung des öffentlichen Sektors ist erwünscht.

 

Nähere Informationen erhalten Sie hier.

(Quelle: Rat der Gemeinde und Regionen Europas - Deutsche Sektion.)

 

 

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen: LIFE+

Die EU-Kommission erbittet Projektvorschläge für das Umweltprogramm LIFE+. Dieses Programm zielt auf die Kofinanzierung von Maßnahmen im Bereich der Naturerhaltung (LIFE+ Natur und biologische Vielfalt) sowie in weiteren Umweltbereichen von europäischem Interesse ab (LIFE+ Umweltpolitik und Verwaltungspraxis). Eine dritte Komponente von LIFE+ zielt auf die Kofinanzierung von Informations- und Kommunikationsaktivitäten für die Umwelt ab (LIFE+ Information und Kommunikation).

Was wird gefördert?

Im Einzelnen werden im Rahmen von LIFE+ die folgenden Arten von Projekten unterschieden:

1. LIFE+ "Natur und biologische Vielfalt"

Best-Practice- und/oder Demonstrationsprojekte, die zur Umsetzung der Ziele der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie sowie der Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Voglarten beitragen

Demonstrations- und/oder Innovationsprojekte, die zur Umsetzung der Ziele der EU 2020 Biodiversitätsstrategie beitragen

2. LIFE+ "Umweltpolitik und Verwaltungspraxis"

Demonstrations- und/oder Innovationsprojekte im Zusammenhang mit einem der "prioritären Maßnahmenbereiche" gemäß der Veröffentlichung des Leitfadens für Antragsteller 2012, u.a. zur Verbesserung der Umweltbilanz europäischer städtischer Gebiete

Projekte, die zur Überwachung des Umweltzustands der Wälder in der Europäischen Union beitragen.

3. LIFE+ "Information und Kommunikation"

Informations- und Kommunikationsmaßnahmen sowie Sensibilisierungskampagnen im Zusammenhang mit der Umsetzung, Aktualisierung und Entwicklung der europäischen Umweltpolitik und –gesetzgebung gemäß der Veröffentlichung des Leitfadens für Antragsteller 2012

Sensibilisierungskampagnen zur Verhütung von Waldbränden und Ausbildungsmaßnahmen für am Waldbrandschutz beteiligte Personen

Was wird finanziert und wie ist die Laufzeit?

Das Programm LIFE+ hat eine Laufzeit von sieben Jahren (2007 - 2013). Für deutsche Projekte steht 2012 ein Betrag von rund 31,3 Mio. EUR zur Verfügung. Der Zuschuss beträgt i.d.R. 50 % der förderfähigen Projektkosten. In bestimmten Ausnahmefällen kann bei Projektvorschlägen im Rahmen des Programmteils LIFE+ Natur ein Zuschuss von bis zu 75 % der gesamten förderfähigen Kosten gewährt werden. Es gibt keine im Voraus festgelegte Projektdauer für LIFE+-Projekte. Die Projektdauer muss so bemessen werden, dass alle Maßnahmen eines Projekts abgeschlossen und alle seine Ziele erreicht werden können. Die meisten Projekte dauern 2 - 5 Jahre. Der frühstmögliche Termin für den Beginn dieser Projekte ist der 1. Juni 2012.

Wie lauten die Kriterien?

Kriterien für die Beurteilung der eingereichten Projektvorschläge sind: 

Technische Kohärenz und Qualität

Finanzkohärenz und Qualität

Beitrag zu den allgemeinen Zielsetzungen von LIFE+

Europäischer Mehrwert, Komplementarität und optimaler Einsatz der EU-Finanzmittel

Transnationaler Charakter

Befolgung nationaler jährlicher Prioritäten und nationalem Mehrwert.

Wer ist antragsberechtigt?

LIFE+ steht öffentlichen und/oder privaten Stellen, Akteuren und Einrichtungen offen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union registriert sind. Projektvorschläge können entweder von einem einzelnen Begünstigten oder einer Projektpartnerschaft eingereicht werden; Projektpartnerschaften umfassen einen koordinierenden Begünstigten und einen oder mehrere mitwirkende Begünstigte. Diese Projektpartnerschaften dürfen sowohl national als auch transnational zusammengesetzt sein, die Maßnahmen müssen jedoch in einem der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union durchgeführt werden.

Wie ist das Antragsverfahren?

Die Projektvorschläge sind über "eProposal" bei den zuständigen nationalen Behörden bis 26. September 2012, 23:59 Uhr Brüsseler Zeit, einzureichen. Anschließend übermitteln die nationalen Behörden die Vorschläge über "eProposal" bis 2. Oktober 2012 an die EU-Kommission. Im Internet sind die Antragsunterlagen abrufbar unter http://ec.europa.eu/environment/life/funding/lifeplus2012/index.htm.


Als Orientierungshilfe kann eine Projektdatenbank genutzt werden, die Auskunft über bereits geförderte Projekte gibt.

(Quelle: Rat der Gemeinden und Regionen Europas Deutsche Sektion)

 

 

EU-Programm "Jugend in Aktion" - Aktion 3.2: Jugend in der Welt


Die EU-Kommission ruft zur Einreichung von Vorschlägen für Projekte auf, die die Zusammenarbeit im Jugendbereich zwischen den EU-Mitgliedstaaten, den EFTA-Ländern und der Türkei einerseits und bestimmten Partnerländern (Lateinamerika, Afrika, Karibischer und Pazifischer Raum, Asien sowie bestimmte Industrieländer) andererseits fördern.

Was wird gefördert?

Anknüpfend an das europäisch-chinesische Jahr der Jugend 2011 und im Kontext mit dem EU-China Jahr des interkulturellen Dialogs 2012 stehen insbesondere jene Projekte im Mittelpunkt, die den Dialog, den Austausch und die Zusammenarbeit im Jugendbereich zwischen der EU und China fördern sollen.Die Projekte sollen die Prioritäten des EU Jugendprogramms widerspiegeln. Dazu zählen die Beteiligung Jugendlicher, kulturelle Vielfalt, europäische Bürgerschaft und die Einbeziehung benachteiligter Jugendlicher sowie die Themen Jugendarbeitslosigkeit, Armut und Ausgrenzung, Initiativgeist, Kreativität und Unternehmergeist, Beschäftigungsfähigkeit, Breitensport und Aktivitäten im Freien, globale Herausforderungen der Umwelt und dem Klimawandel. Die Zusammenarbeit ist auf im Jugendsektor tätige Personen, Jugendbetreuer und andere Träger von Aktionen, Jugendliche und anderweitige Akteure ausgerichtet.

Die vorgeschlagenen Aktivitäten dürfen nicht gewinnorientiert sein und müssen den Jugendbereich und die nichtformale Bildung betreffen. Zu den förderfähigen Aktivitäten zählen z.B.

groß angelegte Veranstaltungen, Seminare und Konferenzen für Jugendliche

Aktivitäten zur Förderung der Entwicklung von Partnerschaften und Netzwerken

Aktivitäten zur Anregung des politischen Dialogs im Jugendbereich 

Informations- und Sensibilisierungskampagnen von Jugendlichen und für Jugendliche

Ausbildung und Schaffung von Handlungskompetenzen von Jugendbetreuern, Jugendorganisationen und Multiplikatoren

Job-Shadowing und langfristige Mobilität für Jugendbetreuer

Was wird finanziert und wie ist die Laufzeit?

Das Budget für diesen Aufruf beträgt 3 Mio. EUR. Der Zuschuss beläuft sich auf max. 80 % der förderfähigen Gesamtkosten bzw. höchstens 100.000 EUR. Die Projekte müssen zwischen dem 1. September 2012 und dem 31. Dezember 2012 beginnen. Die Laufzeit der Projekte liegt bei mindestens 6 und höchstens 12 Monaten.

Wer ist antragsberechtigt?

Die Vorschläge sind von gemeinnützigen Organisationen wie Nichtregierungsorganisationen, öffentlichen Einrichtungen auf lokaler oder regionaler Ebene oder nationalen Jugendräten einzureichen. Die Antragsteller müssen Rechtspersönlichkeit haben und ihr Sitz muss in einem der Programmländer (EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Kroatien und die Türkei) sein.

An den Projekten müssen Partner aus mindestens vier verschiedenen Ländern beteiligt sein (einschließlich des Antragstellers), darunter mindestens zwei Programmländer, von denen wenigstens eines ein Mitgliedstaat der Europäischen Union sein muss, und zwei Partnerländer.

Für Projekte, an denen China als Partnerland teilnimmt, gilt eine Ausnahmeregelung: an solchen Projekten können China sowie ein oder mehrere Programmländer beteiligt sein, von denen mindestens eines ein Mitgliedstaat der Europäischen Union sein muss.

Wie ist das Antragsverfahren?

Die Anträge sind bis zum 15. Mai 2012 einzureichen. Die Antragsunterlagen sowie weitere Informationen sind abrufbar unter http://eacea.ec.europa.eu.

Fragen zu dem Aufruf sind zu richten an: eacea-p6@ec.europa.eu.

(Quelle: Rat der Gemeinden und Regionen Europas Deutsche Sektion)

 

 

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen:

Europäische Partnerschaften im Bereich des Sports

Mit dem aktuellen Aufruf bittet die EU-Kommission um die Einreichung von Projektvorschlägen zur Umsetzung der vorbereitenden Maßnahme "Europäische Partnerschaften im Bereich des Sports" gemäß dem Beschluss zur Annahme der Jahresarbeitsprogramme 2012 für die vorbereitende Maßnahme "Europäische Partnerschaften im Bereich des Sports" und das Pilotprojekt "Wissenspartnerschaften" und den im Weißbuch "Sport" und der Mitteilung "Entwicklung der europäischen Dimension des Sports" festgelegten Zielen und Prioritäten.

Was wird gefördert?

Im Rahmen des Aufrufs werden EU-weit angelegte Projekte unterstützt, die von öffentlichen Einrichtungen oder gemeinnützigen Organisationen vorgeschlagen werden. Ziel ist es, geeignete Netzwerke und bewährte Verfahren in folgenden Bereichen des Sports zu identifizieren und zu erproben:

 

a. Bekämpfung von Spielabsprachen: Aufklärung und Information der relevanten Akteure (Sportler, Schiedsrichter, Sportverwalter, Trainer). Die Maßnahmen unterstützen Projekte, die durch Vernetzung, den Austausch bewährter Verfahren und gezielte Kampagnen für die Gefahren, die von Spielabsprachen für den Sport ausgehen, sensibilisieren sollen.

Geplante Anzahl der Projekte: 4 – 6

Fördervolumen: 1 Mio. EUR

Mindestgröße des Netzwerks: Partnerorganisationen in mindestens fünf EU-Mitgliedsländern

 

 

b. Förderung der körperlichen Betätigung zur Unterstützung des aktiven Alterns: Die Maßnahmen sollten auf Prävention und die Leistungsfähigkeit älterer Menschen ausgerichtet sein. Sie sollten die Zusammenarbeit zwischen den relevanten Akteuren – einschließlich des Sportsektors – fördern und die Vernetzung und den Austausch bewährter Verfahren sicherstellen.

Geplante Anzahl der Projekte: 4 – 6

Fördervolumen: 1 Mio. EUR

Mindestgröße des Netzwerks: Partnerorganisationen in mindestens fünf EU-Mitgliedsländern.

 

c. Sensibilisierungsmaßnahmen für wirksame Methoden der Sportförderung auf lokaler Ebene: Die Maßnahmen sollten auf lokaler Ebene deutlich wahrnehmbar sein und örtliche, für Sportpolitik zuständige Behörden sowie auf lokaler Ebene aktive Sportakteure einbeziehen.

Geplante Anzahl der Projekte: 2 – 4

Fördervolumen: 0,75 Mio. EUR

Mindestgröße des Netzwerks: Partnerorganisationen in mindestens neun EU-Mitgliedsländern.

 

d. grenzüberschreitende Breitensportwettkämpfe in benachbarten Regionen und Mitgliedstaaten: dazu gehören interkulturelle Nebenveranstaltungen und die Einrichtung einer Gruppe von Organisatoren, Freiwilligen und Schiedsrichtern, die den reibungslosen Ablauf der Wettkämpfe gewährleistet. Direkte laufende Kosten für die an den Wettkämpfen beteiligten Mannschaften oder Spieler wie Reisekosten, Sportausrüstung und –material sind nicht förderfähig. Vorrang erhalten von bestehenden Sportverbänden oder regionalen und nationalen Sportbehörden anerkannte Wettkämpfe.

Geplante Anzahl der Projekte: 4 – 7

Fördervolumen: 0,75 Mio. EUR

Mindestgröße des Netzwerks: Partnerorganisationen in mindestens fünf EU-Mitgliedsländern.

 

Was wird finanziert und wie ist die Laufzeit?

Insgesamt beläuft sich das finanzielle Volumen für diesen Aufruf auf 3,5 Mio. Euro. Der Zuschuss zu den förderfähigen Kosten beträgt max. 60 %. Die Projekte müssen zwischen dem 01.01. und dem 31.03.2013 beginnen und spätestens am 30.06.2014 beendet sein.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind öffentliche Einrichtungen oder gemeinnützige Organisationen mit Sitz in der EU.

Wie ist das Antragsverfahren?

Frist für die Einreichung von Anträgen ist der 31. Juli 2012. Die Anträge sind auf dem Postweg bei der EU-Kommission einzureichen. Die Antragsformulare sowie der Leitfaden sind unter http://ec.europa.eu/sport/preparatory_actions/eac-s06-2012_de.htm abrufbar.

 

(Quelle: Rat der Gemeinden und Regionen Europas Deutsche Sektion)