Europa - Der Vertrag von Lissabon


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Der Vertrag von Lissabon

Hinweis: Wie geht es mit der Europäischen Union weiter?
Vortrag und Diskussion zum gescheiterten Referendum (Infos s. unter Veranstaltungen)

Der Reformvertrag von Lissabon, der die gescheiterte EU-Verfassung ersetzen soll, durchläuft zurzeit das Ratifizierungsverfahren in Europa. Deutschland hat bereits zugestimmt. Die irische Bevölkerung hat in einem Referendum den Vertrag abgelehnt. 

Der Vertrag sollte vor den Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni 2009 in Kraft treten. Voraussetzung war allerdings, dass alle Mietgliedsstaaten ihn ratifizieren bzw. in Irland durch ein Volksreferendum angenommen wird. Wie es nun weitergehen soll, ist noch nicht entschieden.

Die 27 Mitgliedsstaaten der EU haben am 18. Oktober 2007 in Lissabon den Reformvertrag aus der Taufe gehoben. Alle EU-Länder haben den Vertrag dann am 13. Dezember 2007 feierlich unterzeichnet.

Eine kurze Übersicht zeigt einige bedeutende Neuerungen.

Stärkung der Bürgerrechte
Durch die rechtsverbindliche Verankerung von Grundrechten in dem Vertrag, was vorher nicht war, können Bürgerinnen und Bürger beim Europäischen Gerichtshof klagen, wenn sie sich durch einen europäischen Rechtsakt in ihren Grundrechten verletzt fühlen.

Stärkere Mitwirkung der Bürger
Künftig können Bürgerinnen und Bürger unmittelbar am europäischen Willensbildungsprozess mitwirken. Mit dem europäischen Volksbegehren wird zum ersten Mal ein Element der direkten Demokratie auf europäischer Ebene eingeführt.

Öffentlichkeit und der Dialog mit den Bürgern
Die EU hat die Aufgabe, alle Entscheidungen so offen und bürgernah wie möglich zu treffen.
Alle Organe der EU sind künftig gehalten, einen offenen Dialog mit der Zivilgesellschaft zu führen. Sie sind dem Bürger zur Auskunft verpflichtet.

Stärkung des Europäischen Parlaments
Das Europäische Parlament erhält praktisch die volle Mitwirkung in der europäischen Gesetzgebung neben dem Rat. 95 Prozent aller „EU-Gesetze“ werden künftig gleichberechtigt vom Rat und dem Europäischen Parlament beschlossen.

Aktive Mitwirkung der nationalen Parlamente
Alle Gesetzgebungsvorschläge der EU-Kommission werden dem Bundestag und dem Bundesrat direkt und zeitgleich mit dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt. Der Bundestag kann binnen acht Wochen Einspruch gegen die Vorschläge der Kommission erheben.

Anerkennung der lokalen und regionalen Ebene
Die Selbstverwaltung der Regionen und der Gemeinden wird im Vertrag ausdrücklich anerkannt. Dasselbe gilt für das Subsidiaritätsprinzip für die Mitgliedsstaaten.

Institutionelles
Die Union erhält einen für zweieinhalb Jahre gewählten Präsidenten, der künftig die Tagungen des Europäischen Rates vorbereitet und leitet.

Ab 2014 wird das Kollegium der Europäischen Kommission verkleinert. Künftig werde nur noch 18 Mitgliedstaaten einen Kommissar stellen. Im Rotationsverfahren werden aber alle 27 Mitglieder berücksichtigt.

Künftig wird der Hohe Vertreter (quasi ein „EU-Außenminister“) die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU nach außen vertreten.


Den vollständigen Text des Vertrages von Lissabon finden Sie hier.

(Quelle: EU-Kommission)