Die EG-Dienstleistungsrichtlinie (EG-DLR auch EU-DLR)

Damit soll die uneingeschränkte Nutzung des europäischen Binnenmarktes insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen gewährleistet werden.
Einer der wichtigsten Bestimmungen der EG-DLR ist die Einrichtung so genannter „Einheitlicher Ansprechpartner (EA)“, über die ein Dienstleistungserbringer alle für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung erforderlichen Verfahren und Formalitäten abwickeln kann.
Weitere Bestimmungen, die der Erleichterung zur Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistung dienen:
- die Einführung umfangreicher Informationsrechte,
- die vollständige elektronische Abwicklung aller Verfahren und Formalitäten zur Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit,
- die Normenprüfung,
- sowie die Einführung einer Genehmigungsfiktion, sofern ein Antrag nicht innerhalb einer bestimmten Frist beantwortet ist.
In Nordrhein-Westfalen übernehmen Kreise und kreisfreie Städte die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners (EA) gemäß der EG-Dienstleistungsrichtlinie. Für das Gebiet des Rhein-Erft-Kreises und die Stadt Leverkusen ist der EA beim Rhein-Erft-Kreis angesiedelt.
Ab sofort ist diese neue Institution elektronisch via E-Mail, per Fax und telefonisch erreichbar. Kontaktangaben finden Sie auf dieser Seite.
Einheitlicher Ansprechpartner
EAP
Kontaktdaten
Institution und Postanschrift:
Einheitlicher AnsprechpartnerWilly-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
Telefon:
02271/83-1009Telefax:
02271/83-3366Internet:
...E-Mail:
E-Mail-Adresse anzeigenHausanschrift:
Einheitlicher Ansprechpartner,Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
