Straßenverkehrsamt - Keine Gewähr für private Internetinhalte


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Keine Gewähr für private Internetinhalte

Neben dem Internet- und Serviceangebot des Rhein-Erft-Kreises erscheinen im World Wide Web immer mehr private- und kommerzielle Internetangebote, die sich mit den Themen Straßenverkehr und Straßenverkehrsamt beschäftigen und hierzu Ratschläge geben.
Auf solche Internetseiten verweisen oft Suchmaschinen, wenn man Begriffe wie „Straßenverkehrsamt“ oder „Zulassungsstelle“ eingibt.

Die privaten Anbieter geben die Inhalte und Informationen meistens sehr allgemein wieder und entsprechen oft qualitativ nicht dem Informationsangebot des Rhein-Erft-Kreises. Einige dieser Internetseiten verweisen sogar auf kostenpflichtige Serviceangebote, wie zum Beispiel die Reservierung eines Wunschkennzeichen. Die Kosten solcher Angebote ersetzen jedoch nicht die gesetzlichen Gebühren! Es könnte somit sein, dass Sie für die gleiche Dienstleistung zweimal zahlen müssen.
Zur Vermeidung von Zusatzkosten und für Informationen aus erster Hand empfehlen wir Ihnen sich auf der Internetseite www.rhein-erft-kreis.de zu informieren oder sich mit dem Straßenverkehrsamt persönlich in Verbindung zu setzen.

Haben sie bitte Verständnis dafür, dass das Straßenverkehrsamt des Rhein-Erft-Kreises nur für die eigenen Internetinhalte Gewähr übernehmen kann.