Straßenverkehrsamt - Anschriftenänderungen im Rathaus


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Anschriftenänderungen im Rathaus

Neuer Service: Sparen Sie sich den Weg zum Straßenverkehrsamt! Änderung der Anschrift im Fahrzeugschein auch im städtischen Rathaus.
Sind Sie innerhalb Ihres Stadtgebietes oder innerhalb des Rhein-Erft-Kreises umgezogen? In diesem Fall muss auch Ihre Anschrift im Fahrzeugschein nach § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung berichtigt werden...

Die Änderung Ihres Fahrzeugscheines/ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I können Sie nun auch direkt in Ihrem Rathaus veranlassen. Fragen Sie einfach Ihre/n Sachbearbeiter/in in Ihrem Bürgerbüro/ Einwohnermeldeamt.

Wenn Sie Ihren Fahrzeugschein/Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I bereits im Rathaus geändert haben, entfällt der sonst erforderliche Besuch in der Zulassungsstelle Straßenverkehrsamtes.

 

Dieser Service ist bereits möglich bei:

  • der Stadt Brühl,
  • der Stadt Bedburg,
  • der Gemeinde Elsdorf,
  • der Stadt Erftstadt,
  • der Stadt Frechen,
  • der Stadt Kerpen,
  • der Stadt Pulheim und der
  • der Stadt Wesseling.