Anschriftenänderungen im Rathaus
Neuer Service: Sparen Sie sich den Weg zum Straßenverkehrsamt! Änderung der Anschrift im Fahrzeugschein auch im städtischen Rathaus.
Sind Sie innerhalb Ihres Stadtgebietes oder innerhalb des Rhein-Erft-Kreises umgezogen? In diesem Fall muss auch Ihre Anschrift im Fahrzeugschein nach § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung berichtigt werden...
Die Änderung Ihres Fahrzeugscheines/ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I können Sie nun auch direkt in Ihrem Rathaus veranlassen. Fragen Sie einfach Ihre/n Sachbearbeiter/in in Ihrem Bürgerbüro/ Einwohnermeldeamt.
Wenn Sie Ihren Fahrzeugschein/Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I bereits im Rathaus geändert haben, entfällt der sonst erforderliche Besuch in der Zulassungsstelle Straßenverkehrsamtes.
Die Änderung Ihres Fahrzeugscheines/ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I können Sie nun auch direkt in Ihrem Rathaus veranlassen. Fragen Sie einfach Ihre/n Sachbearbeiter/in in Ihrem Bürgerbüro/ Einwohnermeldeamt.
Wenn Sie Ihren Fahrzeugschein/Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I bereits im Rathaus geändert haben, entfällt der sonst erforderliche Besuch in der Zulassungsstelle Straßenverkehrsamtes.
Dieser Service ist bereits möglich bei:
- der Stadt Brühl,
- der Stadt Bedburg,
- der Gemeinde Elsdorf,
- der Stadt Erftstadt,
- der Stadt Frechen,
- der Stadt Kerpen,
- der Stadt Pulheim und der
- der Stadt Wesseling.


