Wechsel der Versicherung
D115 spezifische Werte
Für ein zugelassenes Fahrzeug soll der Zulassungsbehörde eine neue Haftpflicht Versicherung mittgeteilt werden.
Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf
Die neue Versicherung wird von der Zulassungsbehörde automatisch bei Eingang der Mitteilung erfasst.
Unterlagen
- keine
- Übermittlung erfolgt elektronisch von der Versicherung (eVB zur Übermittlung)
Besonderheiten
Die Zulassungsbehörde erfasst alle eingehenden Versicherungswechselmitteilungen. Es findet keine Prüfung statt, ob der Versicherungsvertrag zustande gekommen ist. Für Rückfragen hinsichtlich des Versicherungs- oder Vertragsverhältnisses wenden Sie sich bitte daher direkt an die beteiligten Versicherungsgesellschaften.
Rechtliche Grundlagen
- Pflichtversicherungsgesetz (PFlVerG)
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)


