Zulassungen - Neue Kennzeichen wegen Verlust/auf Wunsch


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Neue Kennzeichen wegen Verlust/auf Wunsch

Eine Umkennzeichnung ist erforderlich, wenn die Kennzeichenschilder verloren oder gestohlen wurden.

Auch auf Wunsch des Fahrzeughalters kann eine andere Kennzeichenkombination zugeteilt werden.

Gebühren

26,80 (erhöht sich zum Beispiel bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens und/oder bei Ausstellung neuer Fahrzeugdokumente)

Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf

Da Fahrten ohne Kennzeichenschilder nicht erlaubt sind, ist eine unverzügliche Umkennzeichnung erforderlich.

Bei Vorsprache in der Zulassungsbehörde wird die Zulassung des Fahrzeuges durchgeführt.

Unterlagen

  • Personalausweis/Pass i.V.m. Meldebescheinigung
  • Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II 
  • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I 
  • Prüfbericht Hauptuntersuchung (im Original)
  • ggf. Diebstahlanzeige der Polizei/ggf. Verlusterklärung
  • ggf. noch vorhandenes Kennzeichen 
  • ggf. Vollmacht
  • ggf. Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten

Benötigte zusätzliche Unterlagen bei Zulassung für Firmen/Gewerbe/Vereine

GmbH, OHG, AG, eingetragene Vereine, usw.

Neben den sonstigen erforderlichen Unterlagen werden außerdem benötigt:

  • Gewerbeanmeldung (nach Muster Anlage 1 zu § 14 GewO) oder alternativ amtlich bestätigter Auszug aus der Betriebekartei der zuständigen Gemeinde-/Stadtverwaltung des Betriebsitzes 
  • Handelsregisterauszug bzw. Vereinsregister
  • Ausweis (oder Kopie) der im Register benannten Person (Geschäftsführer oder Prokurist)

Zulassung auf ein Einzelgewerbe

  • Gewerbeanmeldung (nach Muster Anlage 1 zu § 14 GewO) oder alternativ amtlich bestätigter Auszug aus der Betriebekartei der zuständigen Gemeinde-/Stadtverwaltung des Betriebsitzes

Zulassung auf eine GbR

Neben den sonstigen erforderlichen Unterlagen werden außerdem benötigt:

  • Gewerbeanmeldung (nach Muster Anlage 1 zu § 14 GewO) oder alternativ amtlich bestätigter Auszug aus der Betriebekartei der zuständigen Gemeinde-/Stadtverwaltung des Betriebsitzes
  • ggf. Gesellschaftervertrag
  • Einverständniserklärung aller beteiligten Gesellschafter, dass das Fahrzeug auf die GbR zugelassen werden darf und Bestimmung einer verantwortlichen Person
  • Ausweise der Gesellschafter
  • ggf. Vollmacht

Besonderheiten

Auf Wunsch des Fahrzeughalters kann eine andere Kennzeichenkombination zugeteilt werden. In diesem Fall sind die gesiegelten bisherigen Kennzeichenschilder vorzulegen.

Vorlagepflicht für Hauptuntersuchungsberichte

Der Hauptuntersuchungsbericht ist im Original bei jeder An- oder Ummeldung eines Fahrzeuges vorzulegen. Die Vorlage ist auch dann erforderlich, wenn in der Zulassungsbescheinigung das Datum der nächsten Untersuchung eingestempelt ist. 

Dies gilt nicht für Neufahrzeuge, die bisher nicht zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden mussten.

Rechtliche Grundlagen

  • Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

FAQ

Muss der Diebstahl des/der Kennzeichenschildes/r bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden?

Ja, weil Diebstahl eine Straftat darstellt, ist es empfohlen eine Anzeige zu erstatten.

Muss auch der Verlust des/der Kennzeichenschildes/r bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden?

Nein, der Verlust kann vom Fahrzeughalter direkt bei der Vorsprache in der Zulassungsbehörde erklärt werden.

zuständige Stellen, Formulare und Links

Formulare und Broschüren