Technische Daten ändern
D115 spezifische Werte
Bestimmte Änderungen an der Technik eines Fahrzeuges müssen in der Regel in den Fahrzeugdokumenten eingetragen sein.
Gebühren
11,40 € (erhöht sich zum Beispiel bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens und/oder bei Ausstellung neuer Fahrzeugdokumente)
Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf
Bei Vorsprache in der Zulassungsbehörde wird die Änderung durchgeführt.
Unterlagen
- Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- Gutachten des Sachverständigen
- Versicherungsnachweis in Form einer elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (nur bei Änderung der Schlüsselnummer zur Fahrzeugart)
Besonderheiten
Die Eintrag der technischen Änderung ist nur erforderlich, wenn dies auf dem Gutachten ausdrücklich angegeben ist.
Vorlagepflicht des Hauptuntersuchungsberichtes
Der Hauptuntersuchungsbericht ist im Original bei jeder An- oder Ummeldung eines Fahrzeuges vorzulegen. Die Vorlage ist auch dann erforderlich, wenn in der Zulassungsbescheinigung das Datum der nächsten Untersuchung eingestempelt ist.
Dies gilt nicht für Neufahrzeuge, die bisher nicht zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden mussten.
Rechtliche Grundlagen
- Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)


