Zulassungen - Rotes Oldtimer Kennzeichen


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Rotes Oldtimer Kennzeichen

Für Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind und an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen kann ein rotes Oldtimer-Kennzeichen (07er Nummer) zugeteilt werden.

Gebühren

  • 63,60  für die Ersterteilung
  • 11,00 € für jedes weitere Fahrzeug

Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf

Bitte vereinbaren Sie für die Beantragung einen Termin. Auf Grund des Verfahrens kann zwischen der Antragstellung und der Zuteilung ein Zeitraum von 4-6 Wochen liegen.

Unterlagen

  • formloser, schriftlicher Antrag
  • Bankdaten (Kontonr. und Bankleitzahl)
  • Personalausweis oder Pass
  • ggf. Vollmacht
  • polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
  • Nachweis über die Mitgliedschaft in einem Automobilclub
  • Gutachten nach § 23 StVZO (Oldtimergutachten)
  • Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein evtl. Kennzeichenschilder
  • Versicherungsnachweis für rote Dauerkennzeichen

Besonderheiten

Die Bearbeitung von Anträgen kann aus organisatorischen Gründen zur Zeit nur in Hürth erfolgen. Das rote Oldtimerkennzeichen ist befristet und muss alle zwei Jahre verlängert werden.

Rote Oldtimerkennzeichen sind für Probe-, Überführungs-, Reparaturfahrten und Fahrten zu Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen dienen.

Sie nicht für den täglichen Gebrauch bestimmt.

Rechtliche Grundlagen

  • Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

FAQ

Müssen die Fahrzeug der Zulassungsbehörde vorgeführt werden?

Nein, eine Vorführung findet nicht statt.

Was muss ich machen, wenn ein neues Fahrzeug zu meiner Oldtimersammlung hinzukommt?

Sprechen Sie in diesem Fall bitte zum vereinbarten Termin unter Vorlage der Fahrzeugdokumente und einem Oldtimergutachten nach § 23 StVZO in der Zulassungsbehörde Hürth vor.

Gilt das rote Oldtimerkennzeichen auch für sogenannte Youngtimer?

Nein, denn unter Youngtimer versteht man in der Regel Fahrzeuge, die erst 20 Jahre alt sind. Das rote Oldtimerkennzeichen kann jedoch erst beantragt werden, wenn das Fahrzeug bereits 30 Jahre alt ist.

 

Zuständigkeitsregelungen

Für weitere Informationen zum Themenbereich Rote Dauerkennzeichen und Terminabsprachen steht Ihnen

  • Herr Müller
    Tel.: 02271/83-3675

zur Verfügung.

zuständige Stellen, Formulare und Links

Formulare und Broschüren

  • Vollmacht
    für die Zulassung eines Fahrzeuges
    Größe: [93 KB]