Rotes Händlerkennzeichen
D115 spezifische Werte
Rote Dauerkennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung werden auf Antrag zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern für Probe- oder Überführungsfahrten zugeteilt.
Gebühren
97,60 € bis 147,60 € (die Grundgebühr von 97,60 € erhöht sich zum Beispiel bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens und/oder bei Ausstellung neuer Fahrzeugdokumente).
Bitte beachten Sie, dass sich die Gebühr individuell aus verschiedenen Gebührenpositionen zusammensetzen kann und deshalb nur ein Gebührenrahmen genannt werden kann. Die konkrete Verwaltungsgebühr kann erst bei Vorlage der Fahrzeugdokumente in der Zulassungsstelle festgestellt werden.
Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf
Bitte vereinbaren Sie für die Beantragung einen Termin. Auf Grund des Verfahrens kann zwischen der Antragstellung und der Zuteilung ein Zeitraum von 4-6 Wochen liegen.
Unterlagen
- Personalausweis/Pass i.V.m. Meldebescheinigung
- formloser, schriftlicher Antrag mit Begründung
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
- Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- Bankdaten (Kontonr. und Bankleitzahl)
- ggf. Vollmacht
- Stellplatznachweis (z. B. Mietvertrag oder Eigentumsnachweis)
- Versicherungsnachweis für rotes Dauerkennzeichen
Benötigte zusätzliche Unterlagen bei Zulassung für Firmen/Gewerbe/Vereine
GmbH, OHG, AG, eingetragene Vereine, usw.
Neben den sonstigen erforderlichen Unterlagen werden außerdem benötigt:
- Gewerbeanmeldung (nach Muster Anlage 1 zu § 14 GewO) oder alternativ amtlich bestätigter Auszug aus der Betriebekartei der zuständigen Gemeinde-/Stadtverwaltung des Betriebsitzes
- Handelsregisterauszug bzw. Vereinsregister
- Ausweis (oder Kopie) der im Register benannten Person (Geschäftsführer oder Prokurist)
Zulassung auf ein Einzelgewerbe
- Gewerbeanmeldung (nach Muster Anlage 1 zu § 14 GewO) oder alternativ amtlich bestätigter Auszug aus der Betriebekartei der zuständigen Gemeinde-/Stadtverwaltung des Betriebsitzes
Zulassung auf eine GbR
Neben den sonstigen erforderlichen Unterlagen werden außerdem benötigt:
- Gewerbeanmeldung (nach Muster Anlage 1 zu § 14 GewO) oder alternativ amtlich bestätigter Auszug aus der Betriebekartei der zuständigen Gemeinde-/Stadtverwaltung des Betriebsitzes
- ggf. Gesellschaftervertrag
- Einverständniserklärung aller beteiligten Gesellschafter, dass das Fahrzeug auf die GbR zugelassen werden darf und Bestimmung einer verantwortlichen Person
- Ausweise der Gesellschafter
- ggf. Vollmacht
Besonderheiten
Die Bearbeitung von Anträgen kann aus organisatorischen Gründen zur Zeit nur in Hürth erfolgen.
Vor Erteilung des roten Dauerkennzeichens ist eine Besichtigung und Abnahme des Firmengeländes erforderlich.
Die Erteilung des roten Dauerkennzeichens erfolgt zunächst befristet.
Rechtliche Grundlagen
- Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
FAQ
Darf ich das rote Dauerkennzeichen verleihen?
Nein, das rote Dauerkennzeichen darf ausschließlich von der/dem in der Genehmigungsverfügung genannten Person oder Unternehmen verwendet werden.
Muss ein Fahrtenbuch geführt werden?
Ja, über jede Fahrt müssen fortlaufende Aufzeichnungen geführt werden.
Zuständigkeitsregelungen
Für weitere Informationen zum Themenbereich Rote Dauerkennzeichen und Terminabsprachen steht Ihnen
- Herr Müller
Tel.: 02271/83-3675
zur Verfügung.
zuständige Stellen, Formulare und Links
Formulare und Broschüren
- Vollmacht
für die Zulassung eines Fahrzeuges
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