Zulassungen - Grüne Kennzeichen


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Grüne Kennzeichen

Von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge führen Kennzeichen mit grüner Schrift und grünem Rand auf weißem Untergrund.

Einige Fahrzeuggruppen (z.B. selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Anhänger für Sportzwecke) bekommen kraft Gesetz/Verordnung grüne Kennzeichen.

Andere (z.B. Land und/oder Forstwirtschaft, Kombiverkehr) erhalten auf Antrag ein grünes Kennzeichen.

Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf

Der Antrag auf Erteilung eines grünen Kennzeichens ist bei der Zulassung des Fahrzeuges bei der Zulassungsbehörde zustellen.

Unterlagen

Die mitzubringenden Unterlagen entsprechen denen für eine Zulassung, Umschreibung und so weiter, können aber im Einzelfall - vor allem wegen der angestrebten Steuerbefreiung - um weitere Nachweise zu ergänzen sein, zum Beispiel Nachweis über anerkannte land- oder forstwirtschaftliche Flächen durch das Finanzamt.

Rechtliche Grundlagen

FAQ

Wer trifft die Entscheidung zur Steuerbefreiung?

Die Entscheidung über die Steuerbefreiung fällt das jeweils zuständige Finanzamt.

zuständige Stellen, Formulare und Links