Zulassungen - Erteilung Betriebserlaubnis Mofa


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Erteilung Betriebserlaubnis Mofa

Ein neues Mofa/Mopped soll erstmalig am Straßenverkehr teilnehmen.

Gebühren

10,20 bis 20,40 (die Grundgebühr von 10,20 erhöht sich zum Beispiel bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens und/oder bei Ausstellung neuer Fahrzeugdokumente).

Bitte beachten Sie, dass sich die Gebühr individuell aus verschiedenen Gebührenpositionen zusammensetzen kann und deshalb nur ein Gebührenrahmen genannt werden kann. Die konkrete Verwaltungsgebühr kann erst bei Vorlage der Fahrzeugdokumente in der Zulassungsstelle festgestellt werden.

Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf

Die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug wird bei Vorsprache in der Zulassungsbehörde erteilt.

Unterlagen

  • Personalausweis/Pass i.V.m. Meldebescheinigung
  • Betriebserlaubnis vom Fahrzeughersteller
  • ggf. Vollmacht
  • ggf. Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten

Besonderheiten

Die Betriebserlaubnis für zum Beispiel ein Mofa ist vergleichbar mit dem Fahrzeugschein bei einem PKW. Sie ist mitzuführen und bei einer Verkehrskontrolle der Polizei vorzulegen.

Rechtliche Grundlagen

  • Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

FAQ

An wen wende ich mich, wenn ich die Betriebserlaubnis verloren habe?


Der Fahrzeughersteller stellt bei Verlust grundsätzlich eine Ersatzbetriebserlaubnis aus. Die Zulassungsbehörde muss für das Ersatzdokument erneut die Betriebserlaubnis erteilen.

Was mache ich, wenn der Hersteller nicht helfen kann oder nicht mehr existiert?


In diesem Fall wenden Sie sich bitte sofort an die Zulassungsbehörde. Diese prüft den Sachverhalt. Sofern erforderlich, wird ein Auftrag für ein TÜV für die Ausstellung von Ersatzfahrzeugdokumenten erstellt.

zuständige Stellen, Formulare und Links