Zulassungen - Abmelden eines Fahrzeuges


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Abmelden eines Fahrzeuges

Ein Fahrzeug soll außer Betrieb gesetzt werden.

Gebühren

  • 5,60 bis 10,70

Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf

Bei Vorsprache in der Zulassungsbehörde wird die Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges durchgeführt.

Unterlagen

  • Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I 
  • Kennzeichenschild/er
  • Bei Diebstahl: Diebstahlanzeige der Polizei

Besonderheiten

Bei Fahrzeugdiebstahl wird die Außerbetriebsetzung empfohlen. Die Außerbetriebsetzung wird außerdem bei Export oder Verkauf empfohlen.

Rechtliche Grundlagen

  • Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

FAQ

Dürfen die Kennzeichenschilder bereits vor der Außerbetriebsetzung in der Zulassungsbehörde entsiegelt werden?

Nein, die Kennzeichen dürfen erst nach Aufforderung durch die Mitarbeiter der Zulassungsbehörde entsiegelt werden.

Wird das Finanzamt und die Versicherung über die Außerbetriebsetzung informiert?

Ja, die Zulassungsbehörde informiert automatisch die beteiligten Institutionen.

Kann ich auch Fahrzeuge mit auswärtigen Kennzeichen außer Betrieb setzen?

Ja, die Gebühr erhöht sich in diesem Fall auf 10,70

Kann ich meine Kennzeichenkombination behalten?

Ja, die Gebühr erhöht sich in diesem Fall auf 10,70

Kann ich meine Kennzeichenkombination für das Fahrzeug behalten?

Ja, das Kennzeichen wird nach Außerbetriebsetzung ein Jahr reserviert.

Kann ich die Kennzeichenkombination auf ein anderes Fahrzeug übertragen? (am gleichen Tag)

Ja, die Übertragung ist möglich gegen eine Mehraufwandsgebühr in Höhe von 12,80 EUR

Kann ich mein Fahrzeug im Ausland abmelden?

Eine Abmeldung eines zugelassenen Fahrzeuges im Ausland ist nicht vorgesehen. Die Abmeldung oder die Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen findet vor dem Export statt. Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein und Kennzeichenschilder sind somit immer der Zulassungsbehörde in Deutschland zur Abmeldung vorzulegen. Dies kann auch durch Bevollmächtigte, die zuvor per Post oder Kurier die Unterlagen bekommen haben, durchgeführt werden.

zuständige Stellen, Formulare und Links

Formulare und Broschüren