100 km/h-Plakette für Anhänger
D115 spezifische Werte
Gebühren
Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf
Unterlagen
• Zulassungsbescheinigung Teil I
• Herstellerbescheinigung oder Bestätigung der Prüforganisation oder eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder ein entsprechender Hinweis im Fahrzeugschein, dass das Fahrzeug im Sinne der 9. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrsordnung für den 100 km/h Betrieb geeignet ist.
• ggf. Vollmacht
Besonderheiten
Die Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h ist möglich für:
• Personkraftwagen mit Anhänger
• Mehrspurige Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t mit Anhängern
• Omnibusse mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t mit Anhängern
Das Zugfahrzeug muss mit einem automatischen Antiblockierverhinderer (ABS) ausgestattet sein. Auch müssen die Reifen des Anhängers zum Zeitpunkt der jeweiligen Fahrt jünger als sechs Jahre und für mindestens 120 km/h zugelassen (= Geschwindigkeitskategorie L) sein.
Käufer von Neufahrzeugen können die Tempo-100-Plakette direkt bei Zulassung des Fahrzeugs in der Kfz-Zulassungsstelle beantragen. Abhängig von der Art der Erteilung der Betriebserlaubnis muss der entsprechende Hinweis entweder im Datensatz des Kraftfahrt-Bundesamtes (Feld 22 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) oder im amtlichen Muster der Datenbestätigung des Herstellers enthalten sein.
Rechtliche Grundlagen
• Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
• 9. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrsordnung
FAQ
Kann ich die 100 km/h Plakette schon vor dem Besuch der Zulassungsbehörde kaufen?
Nein, weil die Zulassungsbehörde spezielle, mit einem Behördesiegel versehene, 100 km/h Plaketten ausgibt.
zuständige Stellen, Formulare und Links
Formulare und Broschüren
- Vollmacht
für die Zulassung eines Fahrzeuges
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