Neufahrzeuge, die der Euro 4 Norm entsprechen
Sollen diese Fahrzeuge nach dem 01.01.2011 erstmalig in den Verkehr genommen werden, so bedarf es einer Ausnahmegenehmigung.
Diese kann entweder der Hersteller beim Kraftfahrtbundesamt für die betreffenden Fahrzeuge im Sammelverfahren einreichen oder der Fahrzeughalter kann eine Einzelgenehmigung bei der zuständigen Bezirksregierung ( für den Rhein-Erft-Kreis: die Bez.Reg. Köln) beantragen.


