Zulassungen - Motorradfahrer freuen sich über kleinere Kennzeichenschilder


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Motorradfahrer freuen sich über kleinere Kennzeichenschilder

07.04.11 15:32 Uhr
Am Freitag, den 08. April 2011 tritt die Erste Änderungsverordnung zur Fahrzeug-Zulassungsverordnung in Kraft.

Darin enthalten sind die Regelungen über das neue Kraftradkennzeichen. Durch eine verkleinerte Schriftart beträgt die Mindestbreite nur noch 18 cm. Die Höhe bleibt unverändert bei 20 cm.

Mit den neuen schmaleren Motorradkennzeichen geht der Wunsch vieler Kradfahrer in Erfüllung. In der Vergangenheit beklagten sich viele Biker über zu große Kennzeichenschilder. Oft fielen in diesem Zusammenhang Begriffe wie "Kuchen- oder Pizzablech". Mit der Änderungsverordnung werden nun die Kennzeichengrößen auch europäischen Standardgrößen angepasst.

Die neuen Kennzeichenschilder können bei Zulassung oder Umschreibung für alle Krafträder ausgegeben werden. Auch bei bereits zugelassenen Fahrzeuge können die größeren "alten" Kennzeichenschilder gegen die
"neuen" Kraftradkennzeichen ausgetauscht werden.

Für den Austausch benötigt die Zulassungsbehörde nur den Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung Teil I, den aktuellen Hauptuntersuchungsbericht und das bisherige Kennzeichenschild. Die Verwaltungsgebühr für den Umtausch beträgt nur 4,10 Euro.