Samstagsdienst in der Zulassungsbehörde Bergheim
Seit über 3 Jahren bietet die Kfz-Zulassungsbehörde des Rhein-Erft-Kreises einen besonderen Service an:
Die Zulassungsbehörde in Bergheim ist jeden Samstag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 11.00 Uhr geöffnet.
Die Öffnung der Zulassungsbehörde am Samstag soll Ihnen helfen, Ihren Besuch in der Zulassungsbehörde flexibler zu planen. Der Samstagsdienst wurde eingerichtet für Privatkunden, die während der Woche keine Zeit für den Behördengang finden.
Das Serviceangebot am Samstag umfasst grundsätzlich alle Standardfahrzeugzulassungen und Stilllegungen. Dazu zählen zum Beispiel
- Neuzulassungen, Umschreibungen, vorübergehende- und endgültige Stilllegungen, Halter- und Technikänderung sowie die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen und Exportkennzeichen.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass an Samstagen in der Zulassungsbehörde keine Anträge bearbeitet werden können, die einer besonderen Prüfung unterliegen und damit sehr zeitintensiv sind. So sind zum Beispiel die
- Beantragung eines Ersatzfahrzeugbriefes
- die Zuteilung von „100 km/h-Plaketten“ für Gespanne
- die Aushändigung von eingezogenen Betriebserlaubnissen
- Erteilung von Gutachten nach § 13 EG-FGV
nur von Montag bis Freitag möglich.
Um die Wartezeiten samstags zu verkürzen, werden - wie an einer „Schnellkasse“ im Supermarkt - nur Kunden mit maximal zwei Geschäftsvorfällen bedient. Geschäftskunden, wie zum Beispiel Autohäuser, werden gebeten, montags bis freitags in der Zulassungsbehörde vorzusprechen. Firmen mit besonders vielen Geschäftsvorfällen, zum Bespiel bei Umschreibung des Firmenfuhrparks, haben die Möglichkeit, telefonisch einen individuellen Termin mit der Zulassungsbehörde zu vereinbaren.
Selbstverständlich bietet die Zulassungsbehörde auch samstags ihren Online-Service an.


