Zulassungen


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Die Zulassungsstelle

Hier erhalten Sie alle Informationen zur Zulassung, Ummeldung und Abmeldung von Fahrzeugen.

Nutzen Sie unser umfangreiches Formularangebot und informieren Sie sich in der Rubrik "Anliegen/Dienstleistungen" über die Unterlagen, die wir bei Ihrem Besuch benötigen.

KFZ-Zulassung und Wunschkennzeichen online

Sparen Sie die Wartemarke und verkürzen Sie Ihre Wartezeiten in der Zulassungsstelle. Über unsere Internet-Zulassung können Sie alle Formen der An- und Abmeldung von Fahrzeugen online vorbereiten und einen Termin vereinbaren oder sich einfach nur ein Wunschkennzeichen reservieren.

Neu! Alle Online-Dienste des Straßenverkehrsamtes stehen Ihnen unter http://rhein-erft-kreis.de/vorfahrt auch für mobile Endgeräte zur Verfügung.

Service-Home - Wir kommen zu Ihnen!

Beantragen Sie die Außerbetriebsetzung (Abmeldung) Ihres Fahrzeuges online, zahlen Sie die Gebühr per Lastschriftverfahren und wir kommen für die Entsiegelung der Kennzeichenschilder zu Ihnen nach Hause - der bisher erforderliche Besuch in der Zulassungsbehörde entfällt!

Logo Deutschland OnlineDer neue "Service-Home" ist ein Pilotversuch im Rahmen des Deutschland Online Projektes. Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen und der Rhein-Erft-Kreis testen die durchgehende Onlinebearbeitung von Fahrzeugregistrierungsprozessen.

Aktuelles

Motorradfahrer freuen sich über kleinere Kennzeichenschilder

07.04.11 15:32 Uhr
Bild: Bild von Michael Hirschka, pixelio.de Am Freitag, den 08. April 2011 tritt die Erste Änderungsverordnung zur Fahrzeug-Zulassungsverordnung in Kraft.

Neufahrzeuge, die der Euro 4 Norm entsprechen

21.12.10 16:53 Uhr
Ab dem 01.01.2011 sind Neufahrzeuge, die der Euro 4 Norm entsprechen, nicht mehr zulassungsfähig.

Ohne Konto kein Ausfuhrkennzeichen mehr

01.07.10 19:05 Uhr
Aufgrund einer Gesetzesänderung ist ab dem 01.07.2010 die Versteuerung von Ausfuhrkennzeichen ab dem 1. Tag der Gültigkeit vorgeschrieben.

Anliegen/Dienstleistungen

Artikel und Themen

Neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Am 29.04.2006 wurde im Bundesgesetzblatt die "Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" veröffentlicht.

Vereinbaren Sie einen Termin für Ihren Besuch in der Zulassungsbehörde

Die Zulassungsbehörde hat es sich als Ziel gesetzt, den Bürgerservice stetig zu verbessern. Daher haben Sie seit dem 28.03.2005 die Möglichkeit, im Internet einen persönlichen Termin für Ihren Besuch in der Zulassungsstelle zu vereinbaren.

Samstagsdienst in der Zulassungsbehörde Bergheim

Informationen über den Umfang der Dienstleistungen am Wochenende

Zusendung von finanzierten Fahrzeugbriefen

Finanzierte Fahrzeugbriefe von Leasing- und Darlehenfahrzeugen werden in der Zulassungsstelle Bergheim aufbewahrt.

Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer

Ab dem 01. November 2005 sind die Zulassungsbehörden in Nordrhein-Westfalen gesetzlich verpflichtet, bei jeder Fahrzeugzulassung eine Lastschrift-Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer einzuholen.

Anschriftenänderungen im Rathaus

Neuer Service: Sparen Sie sich den Weg zum Straßenverkehrsamt! Änderung der Anschrift im Fahrzeugschein auch im städtischen Rathaus.