Zulassungen


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Die Zulassungsstelle

Hier erhalten Sie alle Informationen zur Zulassung, Ummeldung und Abmeldung von Fahrzeugen.

Nutzen Sie unser umfangreiches Formularangebot informieren Sie sich über die Unterlagen, die wir bei Ihrem Besuch benötigen.

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten!

KFZ-Zulassung und Wunschkennzeichen online

Sparen Sie die Wartemarke und verkürzen Sie Ihre Wartezeiten in der Zulassungsstelle. Über unsere Internet-Zulassung können Sie alle Formen der An- und Abmeldungen von Fahrzeugen online vorbereiten oder sich einfach nur ein Wunschkennzeichen reservieren.

Neu! Alle Online-Dienste des Straßenverkehrsamtes stehen Ihnen unter http://rhein-erft-kreis.de/vorfahrt auch für mobile Endgeräte zur Verfügung

Aktuelles

Plakette für Abgasuntersuchung fällt weg

22.12.09 09:10 Uhr
Zum 1. Januar fällt die Plakette für die Abgasuntersuchung weg

Anliegen/Dienstleistungen

Artikel und Themen

Welche Unterlagen brauche ich für den Besuch in der Zulassungsstelle?

Ob Zulassungen, Abmeldung, Ummeldungen, Sonderkennzeichen: Wir sind immer auf Ihre Mithilfe angewiesen. Hier erfahren Sie, welche Dokumente am Schalter benötigt werden.

Neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Am 29.04.2006 wurde im Bundesgesetzblatt die "Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" veröffentlicht.

Vereinbaren Sie einen Termin für Ihren Besuch in der Zulassungsbehörde

Die Zulassungsbehörde hat es sich als Ziel gesetzt, den Bürgerservice stetig zu verbessern. Daher haben Sie seit dem 28.03.2005 die Möglichkeit, im Internet einen persönlichen Termin für Ihren Besuch in der Zulassungsstelle zu vereinbaren.

Samstagsdienst in der Zulassungsbehörde Bergheim

Informationen über den Umfang der Dienstleistungen am Wochenende

Zusendung von finanzierten Fahrzeugbriefen

Finanzierte Fahrzeugbriefe von Leasing- und Darlehenfahrzeugen werden in der Zulassungsstelle Bergheim aufbewahrt.

Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer

Ab dem 01. November 2005 sind die Zulassungsbehörden in Nordrhein-Westfalen gesetzlich verpflichtet, bei jeder Fahrzeugzulassung eine Lastschrift-Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer einzuholen.