Verkehrszeichen anordnen
D115 spezifische Werte
Verkehrsregelungen erfolgen über Verkehrszeichen (Schilder und Markierung) im Verkehrsraum. Diese müssen von der zuständigen Anordnungsbehörde angeordnet werden. Für Elsdorf und Bedburg ist dies das Straßenverkehrsamt des Kreises.
Bürgerinnen und Bürger können Fragen und Anträge zu Verkehrszeichen und -regelungen vorbringen.
Die Anfragen werden entgegengenommen und in Abstimmung mit der Stadt/Gemeinde sowie der Kreispolizeibehörde geprüft und entschieden.
Gebühren
Für Verkehrszeichen, welche der allg. Verkehrsregelung dienen entstehen keine Gebühren.
Für "sonstige Beschilderung" können Gebühren zwischen 20 € bis 300 € (abhängig von Umfang) anfallen.
Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf
Das Straßenverkehrsamt des Rhein-Erft-Kreises ist Anordnungsbehörde für die Gemeinde Elsdorf und die Stadt Bedburg.
In den übrigen Kommunen die jeweiligen Stadtverwaltungen.
Unterlagen
FAQ
Wer stellt die Schilder auf?
Die jeweiligen Straßenbaulastträger, d.h.:
- an Bundes- und Landesstraßen der Landesbetrieb Straßenbau NRW,
- an Kreisstraßen der Rhein-Erft-Kreis (Amt für Straßenbau und Verkehr),
- an allen übrigen Straßen die jeweilige Kommune
