Verkehrssicherung - Fahrerbescheinigung beantragen


Sie sind hier: Startseite > Themenbereich > Straßenverkehrsamt > Verkehrssicherung > Anliegen/Dienstleistung
Lesehilfen:lineare Seitendarstellung mehrspaltige Seitendarstellung Schriftgrad erhoehen Schriftgrad verkleinern

Fahrerbescheinigung beantragen

Fahrer, die im grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr über 3,5 t Gesamtgewicht eingesetzt werden und Staatsangehöriger eines Drittstaates sind, benötigen eine Fahrerbescheinigung.

Durch diese Fahrerbescheinigung wird bestätigt, dass der Unternehmer eines Güterkraftverkehrsunternehmens seinen Fahrer, der Staatsangehöriger eines Drittstaates ist, rechtmäßig beschäftigt.

Gebühren

90,00 € für die Erteilung der Fahrerbescheinigung, einschließlich einer beglaubigten Abschrift. Keine weiteren Kosten für den Antragsteller.

Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf

Der antragstellende Unternehmer muss einen Antragsvordruck ausfüllen und die geforderten Nachweise beibringen. Bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen erfolgt die Erteilung sofort.

Die Fahrerbescheinigung ist maximal 5 Jahre gültig.

Unterlagen

  • Antragsvordruck
  • Aufenthaltserlaubnis
  • Arbeitserlaubnis
  • Kopie des Führerscheins
  • Kopie des Sozialversicherungsausweises

Besonderheiten

Der antragstellende Unternehmer muss Inhaber einer Gemeinschaftslizenz sein.

Der Fahrer muss im Besitz einer Aufenthalts- und Arbeits-Erlaubnis sein.

Zuständigkeitsregelungen

  • Frau Abts
    Tel.: 02271/83-3641
  • Frau Brücken
    Tel.: 02271/83-3631

zuständige Stellen, Formulare und Links

Formulare und Broschüren

Links