Führerscheine - Dienstführerschein umschreiben


Sie sind hier: Startseite > Themenbereich > Straßenverkehrsamt > Führerscheine > Anliegen/Dienstleistung
Lesehilfen:lineare Seitendarstellung mehrspaltige Seitendarstellung Schriftgrad erhoehen Schriftgrad verkleinern

Dienstführerschein umschreiben

Umschreibung des Dienstführerscheins der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei in den EU-Kartenführerschein.

Gebühren

42,60 oder 43,40 (die erhöhte Gebühr wird fällig, falls mit der Umschreibung erst die Probezeit beginnt)

Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf

nach Antragstellung wird der EU-Kartenführerschein nach ca. 3-5 Wochen zugestellt bzw. liegt zur Abholung bereit.

Unterlagen

  • Personalausweis/Pass 
  • gültiger Dienstführerschein wenn Dienstverhältnis besteht 
  • Bescheinigung über die erteilte Fahrerlaubnis bei Beendigung des Dienstverhältnisses 
  • ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.07 
  • Zivilführerschein, sofern vorhanden

Besonderheiten

Beantragung nur bei der Führerscheinstelle des Rhein-Erft-Kreises möglich!

Rechtliche Grundlagen

  • Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

FAQ

Muss ich nach Beendigung meines Dienstverhältnisses den Dienstführerschein innerhalb einer bestimmten Frist umschreiben?

Nein, die früher geltende 2-Jahresfrist ist entfallen.

zuständige Stellen, Formulare und Links