Führerscheine - Begleitetes Fahren ab 17 Jahren beantragen


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Begleitetes Fahren ab 17 Jahren beantragen

Bis zum 18. Geburtstag dürfen die 17-jährigen Fahrerinnen und Fahrer nur gemeinsam mit einer behördlich anerkannten Begleitperson fahren.

Der EU-Kartenführerschein wird einige Zeit nach der Vollendung des 18. Lebensjahres per Post verschickt.

Gebühren

  • 43,40

Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf

Ca. 2-4 Wochen nach Eingang des Antrages mit allen erforderlichen Unterlagen kann in der Regel die erforderliche Prüfung beim TÜV durchgeführt werden.

Unterlagen

  • Personalausweis/Pass 
  • ein biometrisches Lichtbild das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.07 entspricht (Mindestgröße 36 x 45 mm ohne Kopfbedeckung) 
  • Name und Anschrift Ihrer Fahrschule 
  • Sehtestbescheinigung
  • Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort (8 Stunden)
  • Nachweise zu den Begleitpersonen (Mindestalter 30 Jahre und mind. seit 5 Jahren Fahrerlaubnisklasse B)

Besonderheiten

Die Beantragung kann sowohl im Bürgerbüro Ihrer Stadtverwaltung als auch bei der Führerscheinstelle des Rhein-Erft-Kreises in Bergheim erfolgen.

Die Begleitperson darf maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister (KBA) eingetragen haben.

Rechtliche Grundlagen

  • Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

FAQ

Wie erhalte ich meinen EU-Kartenführerschein wenn ich 18 Jahre werde?

Der EU-Kartenführerschein wird einige Zeit nach der Vollendung des 18. Lebensjahres per Post verschickt.

Wie lange habe ich für den Austausch Zeit?

3 Monate ab Vollendung des 18. Lebensjahres muss der Austausch erfolgt sein. Für diesen Zeitraum gilt die rosafarbene BF 17-Prüfbescheinigung im Inland auch als Nachweis der Fahrberechtigung ohne Begleitung.

Wo kann man die Ausbildung machen?

In jeder zugelassenen Fahrschule in NRW.

Wie lange ist die Probezeit?

2 Jahre ab Erteilung der BF 17-Fahrerlaubnis.

Ist es möglich, weitere Begleitpersonen nachzutragen?

Ja, dies ist möglich. Hierfür fällt eine Gebühr in Höhe von 5,10 pro Begleitperson an. Die üblichen Nachweise der Begleitpersonen sind bei persönlicher Vorsprache vorzulegen. Die Anzahl der Begleitpersonen ist unbegrenzt.

Zuständigkeitsregelungen

  • Führerscheinstelle Rhein-Erft-Kreis
  • Bürgerbüros der Stadtverwaltungen

zuständige Stellen, Formulare und Links