Der EU-Kartenführerschein: Umtausch in Ihrem Rathaus
Alles weitere erledigen wir für Sie. Was müssen Sie tun?
Bitte laden Sie sich hier den erforderlichen Antrag runter. Füllen Sie den Antrag aus! Dem Antrag ist ein ausführliches Merkblatt beigefügt, dem Sie Ihre Fahrerlaubnissklasse entnehmen können.
Übersicht der neuen Fahrerlaubnisklassen
| A1 | Leichtkrafträder (125 cm³, bis 11 kW) |
| A | Krafträder bis 25 kW, weniger als 0,16 kW/kg Krafträder (unbeschränkt) |
| B | Kfz bis 3,5 t und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz, auch mit Anhänger bis 750 kg oder Anhänger, dessen Gesamtmasse die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt und die Gesamtzugmasse höchstens 3,5 t beträgt. |
| C1 | Kfz von 3,5 t bis 7,5 t mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz´und Anhänger bis 750 kg |
| C | Kfz über 3,5 t mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz und Anhänger bis 750 kg |
| D1 | Kraftomnibusse mit nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz und Anhänger bis 750 kg |
| BE | Kfz der Klasse B mit Anhänger (sofern nicht in Klasse B fallend) |
| C1E | Kfz der Klasse C1 mit Anhänger über 750 kg (die Gesamtzugmasse darf 12 t und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen. |
| CE | Kfz der Klasse C mit Anhänger über 750 kg |
| D1E | Kfz der Klasse D1 mit Anhänger über 750 kg (die Gesamtzugmasse darf 12 t und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen und der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet werden. |
| DE | Kfz der Klasse D mit Anhänger über 750 kg |
| M | Kleinkrafträder (45 km/h, 50 cm³), Fahrräder mit Hilfsmotor |
| L | land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, die für solche Zwecke eingesetzt werden bis 32 km/h. selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge bis 25 km/h mit Anhänger |
| T | land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h im land- oder forstwirtschaftlichen Einsatz |
Vergleich der alten und neuen Fahrerlaubnisklassen:
| alte Klassen | neue Klassen |
| 1 | A, A1, M, L |
| 1a* | A, A1, M, L |
| 1b | A1,M,L |
| 2 | B, BE, Cl, C1E, C, CE, M, L, T |
| 3** | B, BE, C1, C1E, M, L |
| 4 | M,L |
| 5 | L |
| Busführerschein | D1, D1E, D, DE |
* wenn 2 Jahre im Besitz = A (unbeschränkt),
ansonsten = A (beschränkt)
** vor dem 01.04.1980 erworben = zusätzlich A1
Für vor dem 01.12.1954 und im Saarland bis 01.10.1960 erteilte Fahrerlaubnisse gelten weitere Berechtigungen. Für in der DDR ausgestellte Führerscheine gelten die Berechtigungen der entsprechenden Klassen der Bundesrepublik.
Bei Problemen, rufen Sie bitte die Telefonnumern (02271/ 83 - 3625) an. Wir werden Ihnen beim Ausfüllen behilflich sein.
Weiteres Vorgehen
Begeben sie sich dann mit folgenden Unterlagen zu Ihrer Stadtverwaltung, sofern sie oben aufgeführt ist oder zur Führerscheinstelle Bergheim.
- Personalausweis/Pass
- ein Lichtbild (rechteckig, Mindestgröße 36 x 45 mm ohne Kopfbedeckung)
- Führerschein
Dort wird man Ihren Antrag sowie Ihren alten Führerschein entgegennehmen und Ihnen eine vorläufige Fahrerlaubnis ausstellen.Ihren alten (bisherigen) Führerschein erhalten Sie auf Wunsch zurück, wenn Sie dies im Antragsformular vermerken. Der neue EU-Kartenführerschein wird Ihnen dann durch die Führerscheinstelle zugesandt.
Die Antragstellung für die Verlängerung erfolgt bei der Führerscheinstelle im Kreishaus Bergheim.
