Aufgaben im Bereich Abfallentsorgung/Altlasten
Die Entsorgung der Abfälle aus privaten Haushalten wird im Rhein-Erft-Kreis nach Maßgabe der einzelnen Städte durchgeführt.
Als öffentlich rechtlicher Entsorgungsträger kümmern wir uns um
- die Planung, Errichtung und Betrieb der erforderlichen Abfallentsorgungsanlagen für überlassungspflichtige Abfälle
- die Abfallwirtschaftsplanung in einem Abfallwirtschaftskonzept des Kreises
- die Erfassung und Bilanzierung der Abfälle in einer Abfallbilanz des Kreises
- die Abfallsatzung und deren Fortschreibung
- die Abfallgebührensatzung
- Abfallberatung für Gewerbe, Industrie und Handel sowie Dienstleistungsbereich
Als Untere Abfallwirtschaftsbehörde sind wir zuständig für
- die Überwachung der ordnungsgemäßen Entsorgung von Abfällen aus Gewerbe, Industrie und Handel sowie dem Dienstleistungsbereich und Abfällen die infolge von Bautätigkeit entstehen und hier insbesondere von gefährliche Abfällen (gefährliche Abfälle):
Bei der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde können gewerbliche Abfallerzeuger die für das Nachweisverfahren benötigte Erzeugernummern erhalten. Bei Fragen zur abfallrechtlichen Nachweisführung und den gesetzlichen Grundlagen der Entsorgung von Abfällen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. - den Vollzug spezieller abfallrechtlicher Regelungen zu den Themen Altautos, Klärschlamm und Bioabfall.
Als Untere Bodenschutzbehörde beschäftigen wir uns mit
- Auskünften aus dem Altlastenkataster
- Anträgen zum Einbau von Recyclingmaterial
- Stellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren
