Abfallwirtschaft und Bodenschutz - Erzeugernummern


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Erzeugernummern

Die Vergabe einer Erzeugernummer ist nur erforderlich, wenn bei einem Abfallerzeuger Abfälle anfallen, die über Begleitscheine entsorgt werden müssen. Ist die Nummer vergeben, ist sie immer einzutragen, auch in Übernahmescheine.

Sind bei der Abfallentsorgung lediglich Übernahmescheine auszufüllen und der Abfallerzeuger besitzt keine Erzeugernummer, ist auch keine Vergabe dieser Nummer erforderlich, d.h. dann ist die Eintragung einer Nummer auch nicht vorgeschrieben.


Für die Vergabe der Erzeugernummer teilen Sie dem Rhein-Erft-Kreis bitte schriftlich Ihre vollständige Firmenbezeichnung und Firmenanschrift mit. Soll für verschiedene Anfallstellen eine separate Erzeugernummer vergeben werden, sind diese ebenfalls genau zu bezeichnen.


Die Erzeugernummer wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Durch die Vergabe der Erzeugernummer werden Sie in das Abfallkataster des Rhein-Erft-Kreises aufgenommen. Die Vergabe erfolgt gebührenfrei. Eine Änderung ist dem Rhein-Erft-Kreis unmittelbar mitzuteilen.


Die Erzeugernummer ist gemäß der Nachweisverordnung beim Ausfüllen Ihrer Begleitscheine, Übernahmescheine und Entsorgungsnachweise in die vorgesehenen Felder einzutragen